Internationale humanitäre Ermittlungskommission

Die Internationale humanitäre Ermittlungskommission ist ein ständiges Organ der Staatengemeinschaft, das Verletzungen des humanitären Völkerrechts untersucht. Die Kommission besteht aus fünfzehn Expertinnen und Experten und hat ihren Sitz in Bern. Die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen führt das Sekretariat der Kommission.

Aufgabe der Kommission

Werden Konfliktparteien Verletzungen des humanitären Völkerrechts vorgeworfen, so haben die Experten die Aufgabe, diese zu untersuchen. Zudem leisten sie im Hinblick auf die Respektierung des humanitären Völkerrechts gute Dienste. Im Unterschied zu einem Gericht beschränkt sich die Kommission auf die Abklärung der Tatsachen und gibt kein Urteil ab. Die Kommission teilt ihre Ergebnisse den betroffenen Konfliktparteien mit und macht Empfehlungen zur verbesserten Einhaltung und Anwendung des humanitären Völkerrechts.

Die Kommission ist zuständig für internationale bewaffnete Konflikte, hat aber erklärt, dass sie auch bei Völkerrechtsverletzungen, die in nichtinternationalen Konflikten begangen werden, Untersuchungen durchführen will.

Untersuchung nur mit Zustimmung der Konfliktparteien

Die Kommission kann nur mit Zustimmung der betroffenen Parteien Ermittlungen durchführen. Die Anerkennung der Zuständigkeit der Kommission erfolgt durch eine Erklärung, wobei sowohl eine ständige Anerkennung als auch eine auf einen bestimmten Konflikt beschränkte Anerkennung möglich ist (Ad-hoc-Anerkennung). Mit einer ständigen Anerkennung ermächtigt ein Staat die Kommission, bei allen Konflikten mit einem anderen Staat, der die gleiche Erklärung abgegeben hat, auf Gesuch hin Ermittlungen durchzuführen. Eine Konfliktpartei, die die Zuständigkeit der Kommission nicht anerkannt hat, kann dies ad hoc für einen bestimmten bewaffneten Konflikt tun, in den sie verwickelt ist. In diesem Fall muss die andere Konfliktpartei (bzw. müssen die anderen Konfliktparteien) den Ermittlungen ebenfalls zustimmen. Jede Erklärung über die Anerkennung der Zuständigkeit muss beim Schweizer Bundesrat, dem Depositar der Genfer Konventionen, hinterlegt werden.

Einsetzung und Zusammensetzung der Ermittlungskommission

Die Schaffung der Ermittlungskommission gründet auf Artikel 90 des ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen von 1949, das die Staatengemeinschaft 1977 in Genf beschlossen hat. Die Ermittlungskommission wurde 1991 mit der Anerkennung durch die ersten 20 Staaten eingesetzt. Bisher haben 77 Staaten auf fünf Kontinenten eine Anerkennungserklärung deponiert, darunter die Schweiz. Die Ermittlungskommission hat Beobachterstatus bei der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und geniesst die Unterstützung von anderen internationalen Institutionen wie dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenz, dem Internationalen Strafgerichtshof, dem Europarat und der Europäischen Union.

Letzte Aktualisierung 14.04.2023

Kontakt

EDA Sektion Humanitäres Völkerrecht und internationale Strafjustiz

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