Asset Recovery in Fällen von ausländischen politisch exponierten Personen (PEP)

Als bedeutender internationaler Finanzplatz engagiert sich die Schweiz im Kampf gegen die globale Korruption. Unter gewissen Voraussetzungen können mittels Asset Recovery illegal erworbene Vermögenswerte von ausländischen politisch exponierten Personen (PEP) gesperrt, eingezogen und in den rechtmässigen Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden. Zur effizienten Umsetzung dieses Prozesses hat die Schweiz ein vielseitiges rechtliches Dispositiv entwickelt.

©EDA

Das aussenpolitische Engagement der Schweiz beruht auf einem Wertesystem, welches auf die Förderung der Rechtsstaatlichkeit, Gerechtigkeit, Transparenz und der sozialen sowie wirtschaftlichen Wohlfahrt abzielt. Das globale Problem der Korruption stellt ein Hindernis bei der Verwirklichung dieser Ziele dar. Um diesem Hindernis zu begegnen, trifft die Schweiz sowohl auf innerstaatlicher wie auch auf internationaler Ebene Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung.

Eine besondere Herausforderung sind sog. «PEP-Gelder», auf welche die Schweiz in den letzten Jahrzehnten einen verstärkten Fokus gesetzt hat. Es handelt sich um Fälle, in denen sich PEP oder ihnen nahestehende Personen unrechtmässig bereichern und die illegal erworbenen Vermögenswerte auf verschiedenen Finanzplätzen deponieren, unter anderem auch in der Schweiz.

Asset Recovery ist ein Instrument, um gegen dieses Phänomen vorzugehen. Mittels Asset Recovery können illegale PEP-Gelder, die trotz Präventionsmechanismen auf den Schweizer Finanzplatz gelangen, identifiziert, gesperrt, eingezogen und in den rechtmässigen Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden. 

Schematische Darstellung des Asset Recovery Prozesses in PEP-Fällen.
Asset Recovery Prozesses in PEP-Fällen © EDA

Ausländische politisch exponierte Personen (PEP)

Als PEP gelten Personen, die im Ausland mit führenden öffentlichen Funktionen betraut sind oder waren, insbesondere Staats- und Regierungschefinnen und -chefs, hohe Politikerinnen und Politiker auf nationaler Ebene, hohe Funktionärinnen und Funktionäre in Verwaltung, Justiz, Militär und Parteien auf nationaler Ebene, die obersten Organe staatlicher Unternehmen von nationaler Bedeutung.

Gesetzlicher Rahmen

Seit dem Fall des ehemaligen philippinischen Präsidenten Ferdinand Marcos im Jahre 1986 hat die Schweiz ihr Instrumentarium im Umgang mit PEP-Geldern kontinuierlich weiterentwickelt. Heute verfügt sie über ein vielseitiges rechtliches Dispositiv, um gegen unrechtmässig erlangte und auf dem Schweizer Finanzplatz deponierte PEP-Gelder vorzugehen. Auf nationaler Ebene ermöglicht dieses Gesetzesdispositiv die Identifikation, Sperrung, Einziehung und Rückführung solcher Vermögenswerte. Dieses Dispositiv stützt sich sowohl auf das Straf- und Rechtshilferecht, als auch auf das Verwaltungsrecht.

Gesetzlicher Rahmen

Prävention von PEP-Fällen

Die Schweiz engagiert sich für die Förderung eines innovativen, vernetzten und nachhaltigen Finanzplatzes und trägt zur Schaffung von einheitlichen Wettbewerbsbedingungen («level playing field») zwischen den Finanzplätzen bei. Zunächst gilt es zu verhindern, dass unrechtmässig erworbene Vermögenswerte von PEP überhaupt auf Finanzplätze, inkl. den Schweizer Finanzplatz, gelangen. Zu diesem Zweck setzt die Schweiz auf innerstaatlicher Ebene verschiedene präventive Massnahmen ein.

Integrität des Finanzpatzes (SIF)

Meldestelle für Geldwäscherei (MROS)

Geldwäscherei (EDA)

Sperrung und Einziehung von PEP-Geldern

Erster Schritt des Asset Recovery Prozesses ist die Identifizierung und anschliessende Sperrung von in der Schweiz deponierten PEP-Geldern, die möglicherweise illegaler Herkunft sind. Damit soll verhindert werden, dass die PEP die Gelder abziehen, bevor deren Herkunft eindeutig geklärt ist.

Zweiter Schritt ist die Einziehung von PEP-Geldern. Die Einziehung setzt ein Justizverfahren voraus, in welchem die Zusammenarbeit zwischen Schweizer und ausländischen Behörden von grosser Bedeutung ist. Wird festgestellt, dass die Gelder unrechtmässig erworben wurden, kann mittels Gerichtsurteil deren Einziehung angeordnet werden. Gestützt darauf werden den PEP die Gelder entzogen.

Sperrung und Einziehung von PEP-Geldern

Rückführung von PEP-Geldern

Die Rückführung unrechtmässig erworbener PEP-Gelder ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Asset Recovery Politik. In einem letzten Schritt sollen darum die eingezogenen PEP-Gelder in den rechtmässigen Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden. In gewissen Fällen kann das EDA einen Restitutionsvertrag mit dem ausländischen Staat aushandeln. Ziel dieses Vertrags ist es, mit dem ausländischen Staat die Modalitäten der Rückführung zu definieren, insbesondere die Verwendung der zu restituierenden Gelder und die Überwachungsmechanismen (monitoring). Die Gelder sollen der Bevölkerung des ausländischen Staates zugutekommen und nicht wieder in die Korruption abfliessen. Bisher hat die Schweiz auf diesem Weg über 2 Milliarden USD an ausländische Staaten restituiert. Zu den prominentesten Fällen gehören:

Jahr
Jahr
Jahr
Staat Betrag
2005 Angola I 24 Mio. USD 
2005                                 Nigeria I   700 Mio. USD 
2007 Kasachstan I  115 Mio. USD 
2012 Kasachstan II 48 Mio. USD 
2012 Angola II  43 Mio. USD 
2017  Nigeria II  321 Mio. USD 
2020
Peru II  16.3 Mio. USD 
2022 Usbekistan  131 Mio. USD 
     

Engagement auf multilateraler Ebene

Da es sich bei PEP-Geldern um ein transnationales Phänomen handelt, engagiert sich die Schweiz für die Stärkung internationaler Standards im Bereich der Korruptionsbekämpfung und Asset Recovery.

Die Schweiz hat diverse Initiativen zur Förderung der multilateralen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung illegaler PEP-Geldern lanciert. Seit 2001 organisiert sie die Lausanne Seminare. Es handelt sich um Expertentreffen, die den Erfahrungsaustausch zwischen Staaten und Fachpersonen fördern. In diesem Rahmen werden auch Lösungen zu aktuellen Herausforderungen im Bereich Asset Recovery erarbeitet. Eine weitere Initiative ist der Addis-Prozess, welcher sich auf die Entwicklung international bewährter Rückführungspraktiken konzentriert.

Internationales Engagement der Schweiz

Letzte Aktualisierung 03.05.2023

  • Massnahmen der Schweiz bei Programmen zur guten Regierungsführung in Staaten, mit welchen die Schweiz zusammenarbeitet, und ein strenges Geldwäschereigesetz verhindern, dass unrechtmässig erworbene Vermögenswerte von politisch exponierten Personen in die Schweiz gelangen

  • Der Schweizer Bundesrat kann Vermögenswerte von politisch exponierten Personen in der Schweiz sperren. Dazu gehören Staatschefs, hohe Beamte und deren Umfeld.

  • Die Schweiz muss unrechtmässig erworbene Vermögenswerte, die in die Schweiz gelangt sind, identifizieren und dem Herkunftsland zurückerstatten.

  • Finanzielles Engagement der Schweiz für das «International Center for Asset Recovery (ICAR)» in Basel und die «Stolen Assets Recovery Initiative (StAR)» der UNO und der Weltbank

Kontakt

Asset Recovery

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