Das Eintrittsverfahren Profil I richtet sich an junge Talente (im Jahr der Selektion höchstens 30 Jahre alt). Es besteht aus einem mehrstufigen Selektionsverfahren (Concours), einer 15-monatigen Ausbildung und einer Schlussevaluation.

Über das Eintrittsverfahren Profil II rekrutiert das EDA zusätzliche Personen (ab 31 Jahre). Diese werden individuell und je nach Fach- und Personalbedarf des Departements intern und/oder extern rekrutiert.

Das EDA legt jährlich fest, ob und für welche versetzbaren Karrieren ein Eintrittsverfahren Profil I und/oder II durchgeführt wird. Alle öffentlichen Ausschreibungen werden auf dem Stellenportal Bund publiziert.

Ablauf des Eintrittsverfahrens Profil I

Wer sich für den Concours bewerben möchte, kann bereits vor der Ausschreibung eine Selbsteinschätzung zum Thema Versetzungsdisziplin durchführen, sich anhand der FAQ und Leitfaden für die Selektion vorbereiten und die benötigten Unterlagen bereitstellen.

Teil 1 – Der Concours

Das EDA behält sich das Recht vor, einzelne Elemente des Assessments und der Prüfungen zu ändern. Bei allfälligen Änderungen wird die Website aktualisiert.

Ausschreibung

27. Mai 2024 – 17. Juni 2024

Publikation des Stelleninserats auf www.stelle.admin.ch

Bewerbungsfrist: 17. Juni 2024 (17:00 Uhr, Schweiz (UTC+2))

Es werden nur vollständige, vor Ablauf der Bewerbungsfrist im offiziellen Stellenportal hochgeladene Bewerbungen berücksichtigt. Unvollständige Bewerbungsdossiers haben automatisch eine Absage zur Folge.

Administrative Vorselektion

Ende der Bewerbungsfrist - Anfang Juli 2024

Prüfung der formalen Teilnahmebedingungen und Zulassung/Ablehnung zur qualitativen Vorselektion

Qualitative Vorselektion

Juli 2024 – Ende September 2024

Tests der Vorselektion:

  • Kognitiver Leistungstest (online)
  • Persönlichkeitstest (online)
  • Vorselektionsvideos (zeitversetzt)

Entscheid

Ende September 2024

Entscheid über die Aufnahme in die Selektionsphase und Information über den Ablauf der Selektionsprüfungen

Selektion

Ende September – Oktober 2024

Assessment-Elemente (online):

  • Verfassen einer politischen Analyse
  • Schriftliche und mündliche Sprachprüfungen, sofern keine Sprachzertifikate (nicht älter als zwei Jahre) für die verlangten Sprachen vorliegen
  • Gespräch über die Tests der Vorselektion

28. Oktober 2024 – 01. November 2024 in Zollikofen

Mündliche Fachprüfungen in:

  • Geschichte und Kultur
  • Staats- und Völkerrecht
  • Politik und Wirtschaft
  • Gespräch mit der Zulassungskommission (40 Minuten)

Dauer: 1 Tag pro Kandidat / Kandidatin. Das EDA teilt den Prüfungstag zu; er kann nicht verschoben werden

Entscheid

Ende November – Anfang Dezember 2024

Entscheid über die Zulassung zur theoretischen und praktischen Ausbildung

Teil 2 – Theoretische und praktische Ausbildung

 

Profil I

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung beginnt jeweils im April und dauert in der Regel 15 Monate:

 

  • 2 Monate theoretische Ausbildung in Zollikofen
  • 12 Monate praktischer Ausbildungseinsatz im Aussennetz und/oder in der Schweiz
  • 1 Monat theoretische Ausbildung, einschliesslich Schlussevaluation mit der Zulassungskommission in Zollikofen

 

Wichtig: Die Kandidatinnen und Kandidaten unterstehen der Versetzungspflicht nach VBPV–EDA und können den Ausbildungsort nicht anfechten.

Teil 3 – Schlussevaluation und Aufnahmeentscheid

Die Chefin der Direktion für Ressourcen des EDA entscheidet aufgrund der Ergebnisse der Ausbildung und der Schlussevaluation sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung der Zulassungskommission über die unbefristete Anstellung der Kandidatinnen und Kandidaten.

Ablauf des Eintrittsverfahrens Profil II

Das Eintrittsverfahren für die Profile II erfolgt individuell und je nach Personal- und Fachbedarf des Departements. Für das Jahr 2024 ist zurzeit keine öffentliche Ausschreibung des Eintrittsverfahrens Profil II vorgesehen.

Wichtige Hinweise

Das EDA behält sich das Recht vor, einzelne Elemente des Bewerbungsprozesses zu ändern. Bei allfälligen Änderungen wird die Website aktualisiert.

Es werden nur vollständige, vor der Bewerbungsfrist im offiziellen Stellenportal hochgeladene Bewerbungen berücksichtigt. Unvollständige Bewerbungsdossiers haben eine Absage zur Folge.

Falls Sie die Swiss-ENIC-Anerkennungsempfehlung oder den Schweizer Strafregisterauszug zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erhalten haben, legen Sie Ihrem Dossier die Bestätigungen bei, die Ihnen nach der Bestellung der Dokumente zugestellt wurden. Die bestellten Dokumente (sowie freiwillig nachgereichte Sprachdiplome) müssen bis spätestens am 15. August über das Stellenportal eingereicht werden. Zu spät oder nicht vollständig eingereichte Bewerbungsdossiers werden automatisch abgelehnt.

Die Zulassungswettbewerbe (Concours) der Eintrittsverfahren für die Profile I dürfen je einmal wiederholt werden, sofern die Teilnahmebedingungen (z. B. Alterslimite) weiterhin erfüllt sind. Als Versuch gilt die Zulassung zu den Tests der Vorselektion, nicht aber das Einreichen der Bewerbung. Kandidierende dürfen sich pro Jahr nur auf einen der Zulassungswettbewerbe (Diplomatie / Internationale Zusammenarbeit / Konsularisches, Betriebsführung und Finanzen) bewerben.

Die Kandidierenden der diplomatischen Volées (Profile I) erhalten für die gesamte Dauer der Ausbildung einen befristeten Arbeitsvertrag inkl. Salär und Sozialleistungen gemäss den Anstellungsbedingungen des Bundes. Die Bewerberinnen und Bewerber für die Profile II der Karriere «Diplomatie» erhalten einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer Probezeit von bis zu 6 Monaten. 

Letzte Aktualisierung 04.12.2024

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