Auskunft und Kontakte

Auskunft- und Kontaktstellen zu Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen für die Schweiz sind die für Ihren Wohnsitz zuständige Schweizer Auslandsvertretung, das Staatssekretariat für Migration oder die kantonalen Migrationsämter.

Sollten Sie Fragen zum Thema Aufenthalt und/oder den Einreisevoraussetzungen in die Schweiz haben, erteilen die folgenden Stellen Auskunft:

Schweizer Vertretungen im Ausland

Fragen zur Einreichung von Visumanträgen sowie zu Einreise- und Visumbestimmungen von Personen, die im Ausland wohnen

Staatssekretariat für Migration: Telefonnummern und Kontaktformulare

Fragen im Zusammenhang mit:

  • Einreise- und Visumbestimmungen
  • konkreten, nicht entschiedenen oder abgelehnten Visumgesuchen
  • Einreiseverbot
  • Arbeitsmarktzulassung aus den EU/EFTA-Staaten
  • Arbeitsmarktzulassung aus Drittstaaten

Kantonale Migrations- und Arbeitsmarktbehörden

Fragen im Zusammenhang mit:

  • Verlängerungsgesuch der Aufenthaltsbewilligung
  • Vorzeitige Erteilung einer Niederlassungsbewilligung
  • Arbeitsbewilligungsgesuch
  • Familiennachzugsgesuch

Letzte Aktualisierung 14.04.2023

Kontakt

+41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

365 Tage im Jahr – rund um die Uhr

Die Helpline EDA beantwortet als zentrale Anlaufstelle Fragen zu konsularischen Dienstleistungen.

Fax +41 58 462 78 66

helpline@eda.admin.ch

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Gratisanruf aus dem Ausland mit Skype
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