Rückführung minderjähriger Kinder aus Lager Roj im Nordosten Syriens

Die Rückholaktion des EDA erfolgte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in der Schweiz und im Ausland, insbesondere mit den Behörden, die das Lager verwalten, in dem sich die Kinder aufhielten.

06.12.2021
EDA
Zelte im Lager Roj.

Das Lager Roj im Nordosten von Syrien. © Keystone

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten bestätigt die Rückführung zweier minderjähriger Kinder aus dem Lager Roj im Nordosten Syriens. Sie waren zunächst in den Irak ausgereist und sind am 6. Dezember 2021 über den Flughafen Genf in die Schweiz zurückgekehrt. Die Rückführung erfolgte mit Zustimmung der Mutter sowie deren Anwältin und stützt sich auf den Beschluss des Bundesrates vom 8. März 2019, der eine Rückführung von Minderjährigen nach Prüfung ermöglicht, wenn das Kindeswohl dies gebietet.

Die Rückholaktion erfolgte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in der Schweiz und im Ausland, insbesondere mit den Behörden, die das Lager verwalten, in dem sich die Kinder aufhielten. Zum Schutz der Minderjährigen und aus datenschutzrechtlichen Gründen können keine weiteren Informationen über diese Rückführung bekannt gegeben werden.

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