Leben in der Schweiz

Informationen und weiterführende Links über Bewilligungen zu Arbeit und längerem Aufenthalt, Umzug, Erwerb von Wohnraum oder Grundstück, Quellensteuern, Sozialversicherungen, Familiennachzug sowie Nichterwerbstätigkeit von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz sind nachfolgend aufgelistet.

Die Berner Altstadt vor dem Alpenpanorama
Die Berner Altstadt vor dem Alpenpanorama © Swiss Image/Stephan Engler

Aufenthaltsbewilligungen

Wer während seines Aufenthaltes in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, benötigt eine Bewilligung. Diese wird von den kantonalen Migrationsämtern erteilt. Es wird unterschieden zwischen Kurzaufenthalts- (weniger als ein Jahr), Aufenthalts- (befristet) und Niederlassungsbewilligung (unbefristet).

Welche Bewilligungen für einen Aufenthalt von über drei Monaten in der Schweiz notwendig sind, hängt von der Staatsangehörigkeit der Antragstellenden ab.

SEM – Kantonale Migrationsämter

Familiennachzug

Sie leben in der Schweiz und Ihre Familie im Ausland? Informieren Sie sich, unter welchen Umständen Ihre Familie in die Schweiz ziehen kann und welche Angebote Ihren Kindern den Einstieg ins Schweizer Schulsystem erleichtern.

Familiennachzug

Aufenthalt für nichterwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz

Dank dem Personenfreizügigkeitsabkommen werden Angehörigen von EU-/EFTA-Staaten Einreise und Aufenthalt stark erleichtert, für Angehörige von Drittstaaten gelten hingegen restriktive Bestimmungen.

Aufenthalt für nichterwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz

Als Ausländerin oder Ausländer in der Schweiz leben

Als Ausländerin oder Ausländer in der Schweiz leben und wohnen: Informationen zu Umzug, Grundstückerwerb, Quellensteuer, Sozialversicherungen, Visum für Reise in einen EU-Staat und ergänzende Schulangebote für Kinder.

Als Ausländerin oder Ausländer in der Schweiz leben und wohnen

Letzte Aktualisierung 28.03.2023

  • Was Sie wissen müssen wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen

  • Welche Auflagen für einen Studienaufenthalt in der Schweiz berücksichtigt werden müssen

Kontakt

+41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

365 Tage im Jahr – rund um die Uhr

Die Helpline EDA beantwortet als zentrale Anlaufstelle Fragen zu konsularischen Dienstleistungen.

Fax +41 58 462 78 66

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