- Home
-
Aussenpolitik
Aussenpolitik
- Völkerrecht
-
Internationale Menschenrechtsübereinkommen
Internationale Menschenrechtsübereinkommen
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
- Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung
- Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
- Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
- Übereinkommen über die Rechte des Kindes
- Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
- Übereinkommen zum Schutz der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen
- Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten
Internationale Menschenrechtsübereinkommen
Die Menschenrechte dienen sowohl im Frieden wie im Krieg dazu, die Menschen und ihre Würde zu schützen. Sie sind durch das Völkerrecht garantiert. Für die Durchsetzung der Menschenrechte sind die Staaten verantwortlich. Deshalb hat die UNO eine ganze Reihe von bindenden Übereinkommen erarbeitet, die ihren Ursprung in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 haben.