Der Aktionsplan Humanitäre Minenräumung für den Zeitraum 2023–2026 definiert drei Aktionsfelder, an denen sich die weltweiten Aktivitäten der Schweiz in diesem Bereich orientieren: Förderung des normativen Rahmens, humanitäre Minenräumung vor Ort und Innovation.
Das wichtigste Ziel der Schweiz besteht darin, dass die Staaten die Bestimmungen des Völkerrechts und des humanitären Völkerrechts einhalten und umsetzen. Dazu fördert die Schweiz die verschiedenen bestehenden Übereinkommen in den multilateralen Foren. Akteure wie nichtstaatliche bewaffnete Gruppen müssen sich ebenfalls an diese Bestimmungen halten. Im Prozess der humanitären Abrüstung spielt das internationale Genf eine entscheidende Rolle, die es weiter zu stärken gilt.
Zweitens ist die Schweiz in den betroffenen Staaten und Gebieten aktiv. Dabei legt sie den Schwerpunkt auf die Räumung von Minen und anderen Kampfmitteln, auf die Risikoaufklärung sowie auf die Opferhilfe. Durch Projekte und die Entsendung von Expertinnen und Experten erhöht sie die Sicherheit der betroffenen Menschen und ermöglicht eine nachhaltige Entwicklung. Nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe fördert sie langfristig insbesondere den Aufbau nationaler Kapazitäten.
Schliesslich nutzt die Schweiz auch die Chancen innovativer Herangehensweisen. Sie fördert die konsequente Anwendung der internationalen Normen zur Bekämpfung von Minen und deren Weiterentwicklung angesichts spezifischer Herausforderungen wie der Belastung urbaner Gebiete oder behelfsmässiger Sprengvorrichtungen (IED). Zudem setzt sie sich für die sinnvolle Anwendung neuer Technologien ein, welche die humanitäre Minenräumung effizienter und wirksamer machen. Der Bund finanziert ausserdem die vom GICHD in Genf organisierten Innovations- und Technologie-Workshops.
Aktionsplan Humanitäre Minenräumung 2023-2026 (PDF, 28 Seiten, 4.2 MB, Deutsch)