Die Schweiz setzt sich international für eine effiziente Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption von 2003 (United Nations Convention Against Corruption, UNCAC) ein. Die Konvention legt weltweite Normen zur Verhütung und Bekämpfung der Korruption fest. Sie ist zudem das erste internationale Abkommen, das sich speziell mit der Frage der Rückgabe unrechtmässig erworbener Vermögenswerte befasst (Kapitel V). Die Schweiz beteiligte sich massgeblich an der Ausarbeitung der UNCAC, indem sie einen Entwurf für Art. 57 (Restitution) einbrachte und die Arbeitsgruppe zum entsprechenden Kapitel der Konvention präsidierte.
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Entsprechend den Grundsätzen aus Kapitel V der UNCAC (Asset Recovery) engagiert sich die Schweiz für die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit und Koordination bei der Bekämpfung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte. Finanziell unterstützt sie das International Centre for Asset Recovery (ICAR) in Basel sowie die Stolen Asset Recovery (StAR) Initiative, welche 2007 vom Büro der UNO für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (United Nations Office on Drugs and Crime, UNODC) und der Weltbank lanciert wurde.
Lausanne Prozess und die internationalen Richtlinien
Eine wichtige Initiative zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich des Asset Recovery ist der Lausanne Prozess. Seit 2001 führt die Schweiz in Lausanne regelmässig internationale Expertenseminare durch (Lausanne Seminare). Ziel dieser Treffen ist der Austausch über konkrete Herausforderungen bei der Rückführung gestohlener Gelder, der Wissenstransfer, die Schaffung von Netzwerken und der Aufbau von Direktkontakten zwischen Aussenministerien und Justizbehörden der ersuchenden und ersuchten Staaten. Der Lausanne Prozess ist in Expertenkreisen gut bekannt und geschätzt.
Die Schweiz lancierte die Idee, internationale Richtlinien zu entwickeln, welche ersuchten und ersuchenden Staaten insbesondere nach einem Machtwechsel eine konkrete Orientierungshilfe für das Vorgehen bei der Rückführung gestohlener Gelder bieten, sowie zur Schaffung von einheitlicheren Wettbewerbsbedingungen (level playing field) zwischen den Finanzplätzen beitragen. Diese Initiative der Schweiz wurde durch zwei UNO-Mandate an der UNO-Generalversammlung und an der CoSP im November 2013 bekräftigt.
Im Rahmen des Lausanne Seminars 2014, an dem über 30 Jurisdiktionen vertreten waren, konnten in enger Zusammenarbeit mit dem ICAR und der StAR die Guidelines for the Efficient Recovery of Stolen Assets entwickelt werden.
Guidelines for the Efficient Recovery of Stolen Assets
Diese Richtlinien wurden durch einen Leitfaden konkretisiert, der die einzelnen Verfahrensschritten für die Restitution von Potentatengelder aufzeigt. Dieser Leitfaden ist für die Asset Recovery Gemeinschaft als globales Arbeitsinstrument zugänglich. Er legt auf nachvollziehbare Art dar, was in welcher Phase des Rückführungsprozesses zu tun ist.
Online-tool for the Guidelines for Efficient AR (en)