Diplomatische und konsularische Vorrechte und Immunitäten in der Schweiz

Die Sektion Privilegien und Immunitäten im Protokoll des EDA ist die zentrale Ansprechstelle für Informationen und Fragen im Zusammenhang mit dem Status, den Vorrechten und Immunitäten von ausländischen Botschaften und konsularischen Posten in der Schweiz sowie ihren Mitarbeitenden. Sie verwaltet somit die «Alltagsdiplomatie».

Blick in das Innere vom Bundeshaus West mit einem Schweizer Kreuz auf dem Boden.
Die Sektion Privilegien und Immunitäten des Protokolls, eine echte Drehscheibe der «Alltagsdiplomatie». © EDA

Botschaften und konsularische Posten

Die Informationen über diplomatische und konsularische Vorrechte und Immunitäten auf dieser Seite richten sich an jene Kategorien von Begünstigten, für die das Protokoll des EDA in Bern zuständig ist, d.h. an

  • die in der Schweiz akkreditierten diplomatischen Missionen (Botschaften)
  • die ausländischen konsularischen Posten in der Schweiz (Generalkonsulate, Konsulate und Konsularagenturen)
  • ihre Mitarbeitenden und deren Familienangehörige
  • die privaten Hausangestellten

Die Informationen dienen als allgemeine Anhaltspunkte und sind für den Gaststaat rechtlich unverbindlich.

Um das Dienstleistungsangebot für die diplomatischen und konsularischen Vertretungen zu verbessern und die administrativen Abläufe einfacher und effizienter zu gestalten, stellt das Protokoll verschiedene elektronische und Online-Kommunikationsmittel zur Verfügung.

Besonders hilfreich ist das Programm eVIP+ für folgende Anliegen:

  • Änderung der Geschäfts- und Privatadresse
  • Ankündigungen von Empfängen und Veranstaltungen
  • Mitteilung der vorübergehenden Abwesenheit einer Botschafterin oder eines Botschafters sowie der Ernennung einer Geschäftsträgerin oder eines Geschäftsträgers a. i.
  • temporäre Schliessung von Vertretungen (nationaler Feiertag, Ferien usw.)

Das Protokoll empfiehlt dringend, von diesem neuen IT-Tool Gebrauch zu machen, da es die genannten Verwaltungsabläufe erheblich erleichtert und beschleunigt.

Ausländische ständige Missionen und internationale Organisationen

Das von der ständigen Mission der Schweiz in Genf erstellte Handbuch der Vorrechte und Immunitäten enthält spezifische Informationen für die ständigen Missionen in Genf, die internationalen Organisationen, ihre Mitarbeitenden sowie deren Familienangehörige und private Hausangestellte.

Für diese Kategorie von Begünstigten ist die Ständige Mission der Schweiz beim Büro der Vereinten Nationen und den anderen internationalen Organisationen in Genf zuständig.

Handbuch der Vorrechte und Immunitäten (en, fr)

Ständige Mission der Schweiz beim Büro der Vereinten Nationen und den anderen internationalen Organisationen in Genf

Protokoll

Informationen zur Abteilung Protokoll, die Protokoll- und Zeremoniellfragen für den Bundesrat, die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten und die Vorsteherin oder den Vorsteher des EDA regelt, finden Sie hier.

Letzte Aktualisierung 03.08.2023

  • Vor der Einreise in die Schweiz müssen diverse Punkte, etwa bezüglich Agrément, Visum oder Antritt einer neuen Stelle, geklärt und entsprechende Schritte eingeleitet werden.

  • Akkreditierte Mitarbeitende von Botschaften und Konsulaten werden von verschiedenen Anlaufstellen unterstützt. Das Protokoll stellt Berechtigten eine Legitimationskarte aus.

  • Botschaften und Konsulate melden ausscheidende Mitarbeitende vor deren Ausreise dem Protokoll. Legitimationskarten und Fahrzeugschilder müssen zurückgegeben werden.

  • Offizielle Besuche von Missionschefinnen und Missionschefs bei Kantonsbehörden sind weder vorgeschrieben noch haben sie einen gewohnheitsrechtlichen Charakter.

  • Formulare, rechtliche Grundlagen und Merkblätter zum Aufenthalt in der Schweiz für akkreditierte Mitarbeitende von Botschaften und Konsulaten.

Kontakt

Privilegien und Immunitäten

Bundesgasse 32
3003 Bern

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