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- Konsularische Dienstleistungen für liechtensteinische Staatsangehörige
In allen Ländern, in denen Liechtenstein über keine Vertretung verfügt, können sich liechtensteinische Bürgerinnen und Bürger bei konsularischen Anfragen an die Schweizer Vertretungen wenden. Die Schweiz übernahm 1919 auf Ersuchen der liechtensteinischen Regierung die Wahrung der Interessen Liechtensteins und der liechtensteinischen Staatsangehörigen im Ausland.