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Reisehinweise & Vertretungen
Reisehinweise & Vertretungen
- Länderunabhängige Reiseinformationen
- Reisedokumente, Visum und Einreise
Grundsatz
Jedes Land erlässt seine Gesetze autonom, also auch jene über die Einreise- und Aufenthaltsvorschriften. Deshalb erteilen die Botschaften und Konsulate der Zielländer Auskunft über die gesetzlichen Bestimmungen ihres Landes und stellen Visa aus.
Die Botschaft oder das Konsulat Ihrer Transit- und Zielländer beantwortet unter anderem folgende Fragen:
Kontaktieren Sie also direkt die nächste Botschaft oder das nächste Konsulat Ihres Ziellandes.
ausländische Botschaften und KonsulateStaatssekretariat für Migration: Einreise in den Schengen-Raum
Schweizer Pass und Identitätskarte
Grenzkontrollen
Generell sind die Kontrollen verschärft worden. Die Formalitäten bei der Einreise werden von jedem Land individuell festgelegt und können unter anderem von folgenden Faktoren beeinflusst werden: Bedrohung durch Terrorismus, innere Konflikte, zwischenstaatliche Unstimmigkeiten.
Es kann sein, dass Ihre Fingerabdrücke genommen werden, und dass Sie eingehend befragt werden, z.B. über den Zweck der Reise, die persönlichen Verhältnisse, eine frühere oder zusätzliche Staatsangehörigkeit, frühere Reisen und Stempel davon im Reisepass etc. Die Befragung ist je nach Land und persönlichem Hintergrund unterschiedlich. Es versteht sich von selbst, dass Sie offen und ruhig Auskunft geben. Versuchen Sie nicht, die Situation durch Witze aufzulockern, denn sie können leicht missverstanden werden. Es kann hilfreich sein, wenn Sie Ihre Reisepläne belegen können, z.B. mit Hotelreservationen oder dem Programm Ihres Reiseveranstalters.
Stellen Sie sich auf teils langwierige Formalitäten ein, besonders wenn Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug unterwegs sind.
Unter bestimmten Umständen haben die Immigrationsbehörden das Recht, Reisende an der Grenze zurückzuweisen, selbst wenn ein Visum ausgestellt wurde oder gar keines benötigt wird. Die lokale Gesetzgebung legt fest, in welchen Fällen und in welcher Form eine Zurückweisung erfolgen kann. Die Botschaften und Konsulate haben keine Interventionsmöglichkeiten.
Wenn Sie bei einem früheren Aufenthalt im Zielland gegen das Gesetz verstossen und die Angelegenheit nicht geregelt haben, kann Ihnen bei der Einreise die Verhaftung drohen. Dasselbe gilt, wenn Sie verdächtigt werden, im Zielland eine Straftat begangen zu haben, oder wenn Sie einer dort verbotenen Organisation angehört haben oder noch angehören. Klären Sie die Sachlage vor der Reise über lokale Anwälte.
Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.
Letzte Aktualisierung 31.10.2024
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Die Helpline EDA beantwortet als zentrale Anlaufstelle Fragen zu konsularischen Dienstleistungen.
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Skype: helpline-eda