E-Rechnung stellen

Seit dem 4.7.2012 können dem EDA Rechnungen als E-Rechnungen zugestellt werden. Die E-Rechnung wird dann direkt elektronisch weiterverarbeitet. Sie ersetzt die Papierrechnung und erfüllt alle notwendigen gesetzlichen Vorgaben über den Mindestinhalt und die Archivierung.

E-Rechnung in der öffentlichen Verwaltung der Schweiz

E-Rechnung bezahlen

Beim Bezahlen einer E-Rechnung ist das Eintippen von Kontodaten, Betrag und Referenznummer nicht nötig. Die Rechnungen werden direkt im Internet geprüft und bezahlt.

Privatkundinnen und -kunden empfangen, prüfen und bezahlen die E-Rechnung direkt in ihrem E-Banking. Geschäftskunden haben zudem die Möglichkeit, die E-Rechnung direkt im Buchhaltungssystem anzuzeigen.

Letzte Aktualisierung 08.12.2022

  • Voraussetzungen und erste Schritte / Vorteile der E-Rechnung / Weiterführende Informationen

  • Voraussetzungen und Vorteile / Buchhaltungssystem / Voraussetzungen und erste Schritte / Weiterführende Informationen

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