Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Die Schweiz setzt sich aktiv für einen integren Schweizer Finanzplatz ein. Sie engagiert sich daher auf internationaler Ebene unter anderem bei der Entwicklung von Standards zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und setzt diese auf nationaler Ebene konsequent um.

Die Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ist für die Schweiz insbesondere im Zusammenhang mit der Reputation des Finanzplatzes ein aussenpolitisch wichtiges Thema. Die Schweiz will verhindern, dass Gelder aus illegalen Tätigkeiten in den legalen Wirtschaftskreislauf eingespeist werden und Terroristen Zugang zu finanziellen Mitteln haben. Sie beteiligt sich an der Entwicklung internationaler Standards im Bereich der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und setzt diese um. Sie verfügt diesbezüglich über eine der weltweit griffigsten Gesetzgebungen.

Engagement auf internationaler Ebene

Auf multilateraler Ebene unterstützt die Schweiz die Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung vornehmlich durch ihr Engagement in der «Groupe d’action financière» GAFI/«Financial Action Task Force» FATF. Sie hat die 40 Empfehlungen der GAFI, die die international anerkannten Standards im Bereich der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bilden, mitgestaltet. Zudem hat die Schweiz folgende relevanten Übereinkommen ratifiziert und in Kraft gesetzt:

  • Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus von 1999

  • Wiener Übereinkommen von 1988

  • Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

  • Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) von 2003 

  • Konvention des Europarates zu Cyber Crimes von 2001

Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung auf nationaler Ebene

Die Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erfolgt in der Schweiz aufgrund des Geldwäschereigesetzes, des Strafgesetzbuches sowie der relevanten ergänzenden Bestimmungen in weiteren Gesetzen, in welchen die internationalen Standards umgesetzt werden. Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) im Bundesamt für Polizei nimmt Verdachtsmeldungen bezüglich Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung von Finanzintermediären entgegen und leitet sie allenfalls an die Strafverfolgungsbehörden weiter. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) und die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) überwachen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch die ihnen unterstellten Finanzintermediäre.

Letzte Aktualisierung 26.01.2022

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