Unterstützung des Bundes für die vom Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen

Seit Beginn des Krieges in der Ukraine am 24. Februar 2022 setzt der Bund verschiedene Massnahmen um, um die vom Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen zu unterstützen. Die Massnahmen reichen von humanitärer Hilfe über humanitäre Minenräumung und Finanzhilfe bis zur Gewährung des Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine. Bis zum 15. Februar 2024 hat der Bund für die Massnahmen in der Schweiz oder dem Ausland insgesamt rund 3 Milliarden Franken aufgewendet.

Zwei Bilder stehen nebeneinander. Auf dem linken Bild laden zwei Männer Schachteln in einen Güterzug, auf dem rechten Bild sucht eine Person Feld nach Minen ab.
Die Lieferung von Hilfsgütern und die Unterstützung der humanitären Minenräumung gehören zu den Massnahmen, die der Bund umsetzt, um den vom Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen zu helfen. © EDA/FSD

Die Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine betroffenen Bevölkerung orientiert sich an den akuten Bedürfnissen vor Ort. Dabei stützt sich die Schweiz auf ihre Erfahrungen und langjährige Präsenz in der Ukraine: Bereits seit den 1990er Jahren fördert die Schweiz die Reformbemühungen des Landes. Sie engagiert sich insbesondere für die Verbesserung des Lebensstandards der Bevölkerung, für effizientere öffentliche Dienstleistungen und für die Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums.

Von Kiew über Sumy und Lviv bis nach Kharkiv: Eine interaktive Karte stellt die Unterstützung des Bundes für die vom Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen dar. Klicken Sie auf die Bilder, um mehr zu den Projekten zu erfahren.

Heute sind rund die Hälfte der ukrainischen Bevölkerung auf humanitäre Hilfe angewiesen. Entsprechend erhielt das Engagement der Schweiz eine starke humanitäre Komponente. Diese ist jedoch auf die thematischen Prioritäten des bisherigen langfristig angelegten Kooperationsprogramms abgestimmt. Die Projekte sind komplementär auf gemeinsame und effektive Ergebnisse ausgerichtet.

Internationale Zusammenarbeit

Die Schweiz unterstützt die Ukraine bereits seit den 1990er Jahren bei den Reformbemühungen des Landes. Sie engagiert sich insbesondere für die Verbesserung des Lebensstandards der Bevölkerung, für effizientere öffentliche Dienstleistungen und für die Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums.

Angesichts der militärischen Aggression Russlands erhielt das Engagement der Schweiz nach dem 24. Februar 2022 eine starke humanitäre Komponente. Diese ist jedoch auf die thematischen Prioritäten des bisherigen langfristig angelegten Kooperationsprogramms abgestimmt, welches folgende Schwerpunkte umfasst:

  • Stärkung demokratischer Institutionen,
  • Verbesserung der Gesundheit (Verbesserung der Grundversorgung)
  • nachhaltige Stadtentwicklung (z.B. Energieeffizienz, nachhaltige Mobilität),
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (landwirtschaftliche Unternehmen, Zugang zu Finanzdienstleistungen).

Dieses langfristige Engagement wird mit den notwendigen Anpassungen fortgesetzt.

  • Angepasst wurde im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit zum Beispiel ein Projekt zur Rehabilitation von Kriegstraumata.
  • Weiter setzt sich die Schweiz seit 2015 für die Digitalisierung und Dezentralisierung ein. Das E-Governance for Accountability and Participation (EGAP) Programm bietet wichtige Verwaltungsdienste auf digitalem Weg an und erhöht so auch während des Krieges die Transparenz der Regierung, fördert die Teilnahme der Bevölkerung an Entscheidungsprozessen und verringert Korruption.

Angepasst wurden ausserdem die Projekte zur städtischen Entwicklung und Mobilität, um den Binnenvertriebenen und den neuen sozioökonomischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen (z. B. barrierefreier Zugang zu Dienstleistungen und Transport).

Erste Reaktion: Bedürfnisanalyse und Hilfsgüter

Heute ist rund die Hälfte der ukrainischen Bevölkerung auf humanitäre Hilfe angewiesen. In einer ersten Phase stand die Abklärung der Bedürfnisse im Vordergrund, sowie die Lieferung von Hilfsgütern. Unmittelbar nach Beginn der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine hat die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) in der Ukraine, in Polen und in der Republik Moldau die Bedürfnisse abgeklärt und Hubs für die konkrete Unterstützung der vom Krieg betroffenen Menschen eingerichtet. Von dort aus wurden in der ersten Zeit die Lieferungen von Hilfsgütern koordiniert.

Bislang hat die Humanitäre Hilfe des Bundes über 1400 Tonnen Hilfsgüter (z.B. medizinisches Material, Generatoren, Winterkleider) aus der Schweiz in die Ukraine und Nachbarsländer transportiert und in der Ukraine über 4765 Tonnen lebenswichtiger Nahrungsmittel zur Unterstützung der Bevölkerung gekauft.

Winterhilfe

Die gezielten Angriffe auf zivile Infrastruktur führten im letzten Winter dazu, dass über 40 Prozent des Energienetzes zerstört wurde, es vielerorts weiterhin keinen Zugang zu Trinkwasser gibt und die Stromversorgung und die Telekommunikation oft unterbrochen sind. Besonders angesichts der harten Winter in der Ukraine beschloss der Bundesrat Ende 2022 einen Aktionsplan im Umfang von 100 Millionen Franken für die Winterhilfe. So unterstützte der Bund insbesondere Projekte zur dringlichen Instandstellung zerstörter ziviler Infrastruktur (z.B. Notreparaturen im Energie-, Strassen- und Gesundheitsbereich). Auch für den kommenden Winter hat er diverse Massnahmen getroffen.

Am 21. Februar 2023 lancierte der Bundesrat den Aktionsplan 2023 im Umfang von 140 Mio. Franken für die Ukraine und Moldau. Er sieht Massnahmen in den Bereichen Friedensförderung (z.B. Minenräumung), Gesundheit (z.B. Reparaturen an Krankenhäusern), wirtschaftliche Entwicklung (z.B. Kleinkredite an landwirtschaftliche Unternehmen), nachhaltige Städte (z.B. Instandstellung von Schulen) und multisektorielle Unterstützung (z.B. Lieferung von angefragtem Material) vor.

Factsheet Winterhilfe (EN)

Unterstützung durch Schweizer Expertinnen und Experten vor Ort

Seit Februar 2022 hat die DEZA über 70 Expertinnen und Experten des Schweizerischen Korps für Humanitäre Hilfe (SKH) in der Ukraine und in Moldau eingesetzt, um dort die Schweizer Vertretungen zu verstärken und die humanitären Organisationen vor Ort (IKRK, UNO, NGO) zu unterstützen.

So konnten beispielsweise nach der Zerstörung des Kakhovka-Staudamms zwei SKH-Fachpersonen für Engineering und WASH (Wasser, Sanitäranlagen und Hygiene) bei kurz- und mittelfristigen Lösungsansätzen mithelfen, um die Auswirkungen der Zerstörung des Staudamms zu lindern. Zudem hat der Bund dringend benötigte, vor Ort gekaufte Rohre und Pumpen an die Wassernetzbetreiber oberhalb des Staudamms geliefert. Dadurch können die Wasserversorgungssysteme auch bei niedrigeren Wasserständen betrieben werden. 31 ebenfalls in der Ukraine beschaffte Wassertanks sowie Wasserabfüllgestelle aus der Schweiz versorgen zusätzlich 60'000 Personen mit Trinkwasser.

Finanzhilfe und multilaterale Unterstützung

Bei der Finanzhilfe nutzt der Bund Instrumente internationaler Organisationen wie der Weltbank oder der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD). Diese haben Fonds eingerichtet, um die Beiträge verschiedener Länder an die Ukraine zu bündeln.

Weil wegen des Krieges die Steuereinnahmen in der Ukraine eingebrochen sind, sorgt der Peace Fund der Weltbank dafür, dass der Staatshaushalt der Ukraine aufrechterhalten werden kann und beispielsweise Angestellte des öffentlichen Dienstes – etwa Lehrer oder Polizistinnen – weiterhin einen Lohn erhalten. Der Bund unterstützte den Fonds 2022 mit 10 Mio. CHF und 2023 mit weiteren 20 Mio. CHF.

Über den Ukraine Relief, Recovery, Reconstruction and Reform Trust Fund (URTF) hilft der Bund mit 54 Mio. CHF bei der dringlichen Instandsetzung zerstörter Energie-Infrastruktur. Ausserdem unterstützt der Bund mit 10 Mio. CHF den Ukraine Energy Support Fund der Energy Community, um beispielsweise Ausrüstung bereitzustellen, welche für die Instandsetzung der Energie-Infrastruktur der Ukraine benötigt wird (nach Möglichkeit mit Schweizer Partnern).

Der Bund leistete auch einen Beitrag von 3 Mio. CHF an eine Initiative der Weltbank, welche die durch den Krieg entstandenen Schäden ermittelt und evaluiert, welche Reparaturen prioritär durchgeführt werden müssen. Um sicherzustellen, dass der Wiederaufbau der Ukraine auf Reformen basiert, unterstützt der Bund eine Initiative der EBRD mit diesem Ziel.

Darüber hinaus setzt sich der Bund über die EBRD vor allem für die Privatwirtschaft in der Ukraine ein. Der Small Business Impact Fund hilft, Rahmenbedingungen für KMU zu verbessern. Dies erfolgt durch Beratung, Stärkung von Lieferketten, Zugang zu Finanzierungen oder die Einrichtung von Industrieparks. Über IFC (Internationale Finanz-Korporation) unterstützt der Bund ein Mischfinanzierungsinstrument mit 10 Mio. CHF, über das Kredite an Bauern und Landwirtschaftsunternehmen vergeben werden können. Über den Swiss Investment Fund for Emerging Markets (SIFEM) investiert der Bund in den Horizon Capital Growth Fund, der Start-Ups im IT- und Exportbereich fördert und über den landwirtschaftliche Betriebe weiterhin Zugang zu Krediten haben.

Finanzielle Übersicht

Seit Februar 2022 hat der Bund mehr als 350 Millionen Franken für die internationale Zusammenarbeit in der Ukraine und in den Nachbarländern bereitgestellt. Das Parlament genehmigte drei Nachtragskredite, insbesondere zur Linderung der humanitären Notlage, für die Winterhilfe 2022 und weitere Massnahmen wie z.B. die Unterstützung der Gesundheitssysteme, Förderung der Dezentralisierung oder die Stärkung des Agrarsektors.

Im Rahmen der nächsten Strategieperiode zur internationalen Zusammenarbeit (IZA) 2025–2028 hat der Bundesrat Mittel in der Höhe von rund 1,5 Milliarden Franken zugunsten der Ukraine reserviert. Der Betrag setzt sich zusammen aus 5-10% des gesamten IZA-Budgets, die für Unterstützungsaktionen (humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit) zugunsten der Ukraine und der Region eingesetzt werden, plus das Ausgabenwachstum in dieser Strategieperiode, das vorsorglich für den Wiederaufbau in der Ukraine reserviert wird.

Ukraine (Internationale Zusammenarbeit)

Ukraine (SECO)

Ukraine-Newsticker

Humanitäre Minenräumung

Die Ukraine hat sich seit Beginn des Kriegs zu einem der am stärksten verminten Länder der Welt entwickelt. Es wird vermutet, dass ein Drittel des ukrainischen Staatsgebietes, das heisst 174’000 km2, durch Minen und andere Kampfmittel belastet ist. Dies entspricht der vierfachen Fläche der Schweiz.

Am 29. September 2023 hat der Bundesrat für die Jahre 2024 bis 2027 Mittel in der Höhe von 100 Millionen Franken genehmigt, um zivile und landwirtschaftliche Gebiete in der Ukraine zu entminen und dem Land den Wiederaufbau zu ermöglichen. Dieser Betrag wird zu gleichen Teilen vom VBS und vom EDA bereitgestellt. Die Schweiz hat sich bereits zuvor an der humanitären Minenräumung in der Ukraine beteiligt. In den Jahren 2022 und 2023 wurde ein Gesamtbetrag von 15,2 Millionen Franken bereitgestellt, insbesondere für die Unterstützung der Aktivitäten des Genfer internationalen Zentrums für humanitäre Minenräumung (GICHD) und der Fondation suisse de déminage (FSD) durch das EDA. Das VBS lieferte den ukrainischen Hilfsorganisationen ein Entminungsgerät der jurassischen Stiftung Digger und finanziert die Ausbildung von ukrainischen Expertinnen und Experten für humanitäre Minenräumung durch das GICHD.

Frieden, Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht

Ohne Gerechtigkeit wird ein dauerhafter Friede in der Ukraine nicht wiederhergestellt werden können. Daher unterstützt der Bund Mechanismen und Prozesse zur strafrechtlichen Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen, wie etwa Kriegsverbrechen oder das Verbrechen der Aggression. So überwies die Schweiz z.B. mit 42 weiteren Staaten die Situation in der Ukraine an den Internationalen Strafgerichtshof. Das war die Voraussetzung dafür, dass der Chefankläger sofort mit der Untersuchung beginnen konnte.

Angesichts des Ausmasses an Verbrechen im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Russlands, wird es allerdings unmöglich sein, alle Fälle strafrechtlich zu verfolgen. Daher unterstützt die Schweiz die Ukraine darin, die strafrechtliche Rechenschaftspflicht durch weitere Mechanismen und Aktivitäten zu ergänzen. In dieser Hinsicht stärkt die Schweiz z.B. ukrainische Nichtregierungsorganisationen, die OSZE und die UNO in der Dokumentation von Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte. Diese kann für allfällige spätere Wahrheitsfindungsprozesse benutzt werden.

Ausserdem unterstützt der Bund ukrainische Behörden in der Suche und der Identifizierung von vermissten Personen. Nicht zu wissen, was einem Familienmitglied zugestossen ist, bedeutet nicht nur eine enorme Belastung für die Angehörigen, sondern behindert auch die Anstrengungen zur Förderung des Friedens und des sozialen Zusammenhalts.

Schliesslich fördert sie die ukrainischen Bemühungen für umfassende Wiedergutmachungsmassnahmen für Kriegsopfer. Sie ist Mitglied des internationalen Schadensregisters und finanziert Konsultationen der ukrainischen Behörden mit der kriegsgeschädigten Bevölkerung, damit deren Bedürfnisse in den zukünftigen Wiedergutmachungsmechanismen und -massnahmen berücksichtigt werden.

Wiederaufbauprozess

Anfang Juli 2022 hat der damalige Bundespräsident Ignazio Cassis gemeinsam mit dem ukrainischen Premierminister Denys Schmyhal erstmals alle wichtigen Partner (EU, internationale Organisationen) an einen Tisch gebracht, um den politischen Prozess des Wiederaufbaus der Ukraine voranzubringen. Mit der «Lugano-Deklaration» wurde der politische Rahmen vorgestellt. Die Erklärung hält fest, dass die Ukraine den Prozess steuert, dass aber parallel dazu die Reformen weitergehen müssen. Die «Lugano-Prinzipien» als Teil der Erklärung umfassen gemeinsame Richtwerte für die Zukunft. An der Konferenz in Lugano waren 59 Staaten und Organisationen mit Delegationen vertreten. 

Die «Lugano-Prinzipien» wurden an den Konferenzen von Berlin (Oktober 2022) und Paris (Dezember 2022), bei denen es jeweils um die Unterstützung der Ukraine und die Weiterführung des Wiederaufbauprozesses ging, sowie an der Ukraine Recovery Conference 2023 in London aufgegriffen.

Unterstützung der Prinzipien von Lugano

Dossier URC2022

Unterstützung künftiger Massnahmen

Im Rahmen der nächsten IZA-Strategieperiode 2025–2028 hat der Bundesrat Mittel in der Höhe von rund 1,5 Milliarden Franken zugunsten der Ukraine reserviert. Der Betrag setzt sich zusammen aus 5-10% des gesamten IZA-Budgets, die für Unterstützungsaktionen (humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit) zugunsten der Ukraine und der Region eingesetzt werden, plus das Ausgabenwachstum in dieser Strategieperiode, das vorsorglich für den Wiederaufbau in der Ukraine reserviert wird (rund 650 Millionen Franken).

Zusammen mit den für 2023–2024 vorgesehenen rund 300 Millionen Franken ergibt gibt das einen geschätzten Gesamtbetrag von rund 1,8 Milliarden Franken.

Gute Dienste

Die Schweiz hat den beiden Parteien zu Beginn des Krieges ihre Guten Dienste angeboten. Auf Ersuchen der Ukraine handelten die Schweiz und die Ukraine ein Abkommen über die Vertretung der ukrainischen Interessen in Russland durch die Schweiz aus (Schutzmachtmandat). Da Russland das Mandat öffentlich zurückgewiesen hat, konnte es nicht aktiviert werden. Bei der Mediation hängt es von den Konfliktparteien ab, sich auf eine aussenstehende Vermittlungspartei zu einigen.

Ausserdem bietet die Schweiz mit dem internationalen Genf eine etablierte Plattform. Als europäischer Sitz der Vereinten Nationen bietet Genf einen grossen Mehrwert für Friedensprozesse. Genf vereint Kontinuität, Expertise, Infrastruktur und relevante Akteure;

Gute Dienste

Internationale Organisationen

Seit Beginn der militärischen Aggression Russlands wurde die Situation in der Ukraine auch in verschiedenen Organisationen immer wieder thematisiert. So hat sich der UNO-Sicherheitsrat regelmässig mit der Ukraine befasst.

In der UNO-Generalversammlung und seit Anfang 2023 als nichtständiges Mitglied des UNO-Sicherheitsrats hat die Schweiz in ihren Stellungnahmen zur Ukraine die militärische Aggression scharf verurteilt und wiederholt die Einhaltung des Völkerrechts sowie den Schutz der Zivilbevölkerung gefordert.

Der UNO-Menschenrechtsrat in Genf setzte - auch mit Unterstützung der Schweiz - eine Untersuchungskommission ein, die im Zusammenhang mit dem Konflikt Informationen über Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts sammelt.

Auch bei den Debatten im Europarat und in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) über die Situation in der Ukraine bezieht die Schweiz jedes Mal Stellung.

Newsticker UNO-Sicherheitsrat

OSZE

«Mittelfristig ist es sehr wichtig, alle am Tisch zu haben»

Europarat

«Der Schock war gross, aber er hat den Europarat nicht geschwächt, im Gegenteil»

Forschung und Erhalt Kulturgüter

Über den Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung wurde ein Kredit für wissenschaftliche Solidarität zugunsten ukrainischer Forscherinnen und Forscher in der Schweiz in Höhe von 9 Millionen Franken eingerichtet.

Der Bund setzte sich für den Schutz des reichhaltigen ukrainischen Kulturerbes ein, indem er Projekte von Akteuren der Zivilgesellschaft finanzierte sowie internationale Organisationen wie die UNESCO oder die OSZE finanziell unterstützte. Um die Zerstörung und den illegalen Transfer ukrainischer Kulturgüter zu verhindern, wurden Gelder beispielsweise für verstärkte Grenzkontrollen und die Einrichtung einer Online-Plattform zur Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen den Ländern bereitgestellt.

An über fünfzig Museen in den Regionen Odessa und Charkiw wurde Schutz- und Verpackungsmaterial geliefert, das in der Ukraine nicht mehr erhältlich ist. Darüber hinaus wurden mehrere einzigartige Werke aus der Sammlung des Nationalen Kunstmuseums in Kiew in die Schweiz gebracht, um sie zu erhalten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Für die öffentlichen Bibliotheken der Schweiz wurde mit finanzieller Unterstützung des Bundes eine Sammlung von Büchern in ukrainischer Sprache aufgebaut.

Krieg in der Ukraine: Massnahmen für Forschende (Schweizerischer Nationalfonds)

Sanktionen

Am 28. Februar 2022 hat der Bundesrat beschlossen, dass die Schweiz die Sanktionen der EU gegen Russland und Belarus übernimmt und somit deren Wirkung verstärkt. Auch den folgenden Sanktionspaketen der EU hat sich die Schweiz binnen kürzester Frist angeschlossen.

Die Sanktionen umfassen unter anderem gezielte Massnahmen gegen über 1450 Personen und 206 Organisationen (Vermögenssperre und Reiseverbote), zahlreiche Massnahmen im Finanzbereich, Handelsverbote für bestimmte Güter sowie das Verbot, bestimmte Dienstleistungen für die russische Regierung oder russische Unternehmen zu erbringen. Zudem beteiligt sich die Schweiz an den Preisobergrenzen für russisches Rohöl und Erdölprodukte (oil price cap). Die Schweiz achtet darauf, dass die Sanktionen Ausnahmen enthalten, um humanitäre Aktivitäten nicht zu behindern.

An der Neutralität der Schweiz ändert sich mit der Übernahme der EU-Sanktionen nichts. Die Schweiz befolgt die Neutralität im engeren Sinne, also das Neutralitätsrecht, nach wie vor uneingeschränkt. Sie begünstigt keine Kriegspartei militärisch. Der Bundesrat hat aber den Gestaltungsraum genutzt, den die Neutralitätspolitik zulässt: Bei der Entscheidung, die Sanktionen der EU gegenüber Russland zu übernehmen, hat er der Tatsache Rechnung getragen, dass die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine eine schwerwiegende Verletzung elementarer Völkerrechtsnormen darstellt.

Die effektive und lückenlose Umsetzung der erlassenen Sanktionen ist für den Bundesrat prioritär. Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und ihren internationalen Partnern funktioniert in diesem Bereich auf technischer Ebene reibungslos. Die zuständigen Expertinnen und Experten tauschen sich täglich mit Sanktionsbehörden verschiedenster Länder aus. Der Informationsaustausch ist auf Grundlage des Embargogesetzes möglich und wird von den Schweizer Behörden aktiv praktiziert. Die Schweiz ist entschlossen, die gute Zusammenarbeit mit ihren Partnerländern konstruktiv und an gemeinsamen Werten und Zielen orientiert fortzuführen und wo notwendig zu intensivieren.

Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SECO)

Fragen und Antworten zur Neutralität der Schweiz

Migration

Im März 2022 entschied der Bundesrat erstmals, den Schutzstatus S zu aktivieren. Dieser gewährt Schutzsuchenden aus der Ukraine ein Aufenthaltsrecht, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen. Im November 2023 gab der Bundesrat bekannt, den Schutzstatus S bis März 2025 nicht aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine nicht nachhaltig stabilisiert. Die Schweiz gewährte bis Ende Oktober 2023 über 88’000 Personen aus der Ukraine den Schutzstatus S, davon waren per Ende Oktober 2023 über 66’000 Status S aktiv.

Die Schweiz hat sich im Rahmen der «Solidarity-Platform Moldova» bereit erklärt, ein Kontingent (500 Personen) von ukrainischen Schutzsuchenden aufzunehmen, die sich in Moldau aufhalten. Weiter hat die Schweiz Zivilpersonen aus der Ukraine zur Behandlung akuter körperlicher Krankheiten aufgenommen. Darüber hinaus haben weitere besonders schutzbedürftige Gruppen wie Waisen- oder Pflegekinder in der Schweiz Zuflucht gefunden.

Die Aufnahme und Betreuung der ukrainischen Schutzsuchenden sowie die hohe Zahl Asylsuchender fordern das Asylsystem. Seit Januar 2023 stellt die Armee zusätzliche Unterbringungsplätze zur Verfügung. Zudem bietet sie Unterstützung bei der Einrichtung und Verwaltung dieser Infrastrukturen.

Um die Integration von Personen mit Schutzstatus S in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, wurde neben der unselbstständigen Tätigkeit auch die selbstständige Tätigkeit zugelassen und die Wartezeit von drei Monaten abgeschafft. Zudem beschloss der Bundesrat im April 2022 zusätzliche Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S, insbesondere für die Förderung des Spracherwerbs und die Teilnahme am Arbeitsmarkt.

Der Bund finanziert im Rahmen des Rapid Response Fund des zweiten Schweizer Beitrags in EU-Nachbarländern der Ukraine ein Projekt des UNO-Kinderhilfswerks UNICEF in der Höhe von 5 Mio. Franken, bei dem es um den Schutz und die Integration von aus der Ukraine geflüchteten Personen geht. Ebenfalls mit 5 Mio. Franken wurde im Jahr 2022 ein Projekt der Internationalen Organisation für Migration IOM unterstützt. Ziel war die Verbesserung des Schutzes der Personen, die infolge des Kriegs in der Ukraine vertrieben wurden. Ab Ende 2023 sollen in EU-Nachbarländern der Ukraine weitere sieben Projekte internationaler Organisationen und NGOs einen Beitrag von insgesamt ca. 9 Mio. Franken erhalten. 

Darüber hinaus unterstützt der Bund ukrainische Flüchtlinge auch im nicht-EU-Land Moldau. Hier leistet der Bund einen Beitrag von rund 1 Mio. Franken an ein Projekt des UNO-Flüchtlingshilfswerks UNHCR zur Umsetzung des lokalen temporären Schutzstatus sowie zur Integration der ukrainischen Schutzsuchenden in den moldawischen Arbeitsmarkt.

Informationen zur Ukraine-Krise (SEM)

Finanzielle Unterstützung des Bundes seit dem 24.02.2022

Bis zum 15. Februar 2024 hat der Bund die vom Krieg in der Ukraine betroffene Bevölkerung in der Schweiz oder dem Ausland seit Beginn des Konflikts mit insgesamt rund 3 Milliarden Franken unterstützt.

Rund 425 Millionen Franken (14,2%) davon stammen von den drei für die internationale Zusammenarbeit (IZA) zuständigen Einheiten (DEZA, SECO und AFM) für humanitäre Hilfe sowie Massnahmen der Entwicklungs- und wirtschaftlichen Zusammenarbeit: Dabei handelt es sich beispielsweise um die Lieferung von über 1400 Tonnen Hilfsgütern, die Unterstützung der Gesundheitssysteme, der Dezentralisierung und der Digitalisierung, der Berufsbildung und von KMU oder die Stärkung des Agrarsektors. Einige Projekte und multilaterale Fonds sind länderübergreifend aufgestellt. So kamen mehr als 50 Millionen Franken der IZA-Ausgaben der vom Krieg betroffenen Bevölkerung in Ländern der Region, insbesondere in Moldau, zu Gute.

Rund 36 Millionen Franken (1,2%) stammen vom VBS und bestanden mehrheitlich aus Materialspenden, die in die Ukraine geliefert wurden. Dabei handelt es sich beispielsweise um Löschfahrzeuge, Gesundheitsmaterial oder Winterkleider.

2,52 Milliarden Franken (83,7%) stammten vom Staatssekretariat für Migration (SEM) für die Aufnahme und Unterstützung von Personen mit Schutzstatus S in der Schweiz. Dies beinhaltet beispielsweise die Unterstützung des Bundes an die Kantone für die Sozialhilfe, die Verwaltungskosten oder verschiedene kantonale Unterstützungsprogramme.

Auch andere Bundesämter beteiligten sich mit rund 25 Millionen Franken (0,8%) an der Unterstützung der betroffenen Bevölkerung, beispielsweise durch den Schutz von Kulturgütern, durch die Unterstützung ukrainischer Forschender in der Schweiz oder in der Organisation der Ukraine Recovery Conference in Lugano.

Engagement der Schweiz vor 2022

Die Schweiz und die Ukraine pflegen seit der Unabhängigkeit der Ukraine 1991 gute und vielfältige diplomatische Beziehungen. Der Bund kann sich bei der Unterstützung der Ukraine auf ein enges Netz von Kontakten und Partnern stützen.

Internationale Zusammenarbeit

Nach der Annexion der Krim durch Russland und dem Ausbruch des bewaffneten Konflikts in der Ostukraine von 2014 beschloss die Schweiz 2015 eine deutliche Erhöhung ihres Engagements in der Ukraine. Das Budget der internationalen Zusammenarbeit wurde für die Kooperationsstrategie 2015-2018 nahezu verdoppelt und seither weiter ausgebaut. Zudem wurde der Einsatz von DEZA und SECO durch die Abteilung Frieden und Menschenrechte (damals Abteilung Menschliche Sicherheit) und die humanitäre Hilfe des Bundes verstärkt. 2015 erreichten mehrere Konvois aus der Schweiz die Separatistengebiete in der Ostukraine, wo sie der Bevölkerung Chemikalien zur Aufbereitung von Trinkwasser und Medikamente zur Verfügung stellten. Die Schweiz war damit der erste Drittstaat, der in diesem Umfang Hilfsgüter auf beide Seiten der sogenannten Kontaktlinie lieferte. Insgesamt hat die Schweiz von 2014 bis 2021 in der Ukraine bilaterale internationale Zusammenarbeit im Umfang von CHF 250 Mio. geleistet, davon CHF 41,5 Mio. humanitäre Hilfe.

Ukraine (Internationale Zusammenarbeit)

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)

2014 hatte die Schweiz den Vorsitz der OSZE inne. In dieser Funktion war sie massgeblich beteiligt an den internationalen Efforts zur Deeskalation der Lage in der Ukraine. Angesichts der Massendemonstrationen in Kyjiw sowie weiteren ukrainischen Städten im Winter 2013/14, welche aufgrund der scharfen Reaktion der Sicherheitskräfte zu vielen zivilen Opfern führten, entschied der Ständige Rat der OSZE am 21. März, eine zivile Sonderbeobachtungsmission in die Ukraine zu entsenden. Diese Mission berichtete fortan regelmässig über die Sicherheitslage sowie zu weiteren Themen und leistete auch Mediationsunterstützung. Mit dem Schweizer Alexander Hug stellte die Schweiz über mehrere Jahre den stv. Missionschef (2014-18). Als Reaktion auf den Konflikt in der Ostukraine wurde von der OSZE die Trilaterale Kontaktgruppe (TKG) ins Leben gerufen und bei hochrangigen Verhandlungen in Minsk – gemeinsam mit den Normandie-Vier (die Staats-und Regierungschefs von FR, DE, UA und RU) die Vereinbarungen als Grundlage für den weiteren Verhandlungsprozess festgelegt. Die vom CH-Vorsitz ernannte Sondergesandte für die Ukraine und die TKG, CH-Diplomatin Heidi Tagliavini, war damals vor Ort. Im Rahmen der Verhandlungen der TKG übernahm die Schweiz verschiedene Schlüsselrollen: nebst Tagliavini stellte sie weiteres Personal zur Verfügung, so Heidi Grau als Sondergesandte (2020-2021) und Toni Frisch als Koordinator der humanitären Arbeitsgruppe der TKG (2015-21). Die damalige Krise in und um die Ukraine hat eine tieferliegende Krise der europäischen Sicherheit offengelegt. Im Rahmen des OSZE-Vorsitzes 2014 wurde in enger Zusammenarbeit mit Serbien (Vorsitz 2015) und Deutschland (Vorsitz 2016) ein Experten-Gremium ins Leben gerufen, mit dem Auftrag, einen Bericht und Vorschläge zu erarbeiten (Panel of Eminent Persons on European Security as a Common Project).

Letzte Aktualisierung 23.02.2024

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