Der Schweizer Standpunkt zum Kernwaffenverbotsvertrag

Die Schweiz nimmt vom 21. bis 23. Juni 2022 als Beobachterin an der ersten Staatenkonferenz des Vertrags über das Verbot von Kernwaffen teil. Diesen internationalen Vertrag hat die Schweiz bis heute aus verschiedenen Gründen nicht unterzeichnet. Dies führte bereits in der Vergangenheit zu Kontroversen. Eine Einordnung.

Ein nuklearer Gefechtskopf in einem Raketensilo.

Ein nuklearer Gefechtskopf steht abschussbereit in einem Raketensilo. © Keystone

Der Krieg in der Ukraine führt aktuell der Welt vor Augen, dass die atomare Bedrohung auch nach dem Ende des Kalten Krieges real ist. Die Schweiz setzt sich für die vollständige nukleare Abrüstung ein mit dem Ziel einer Welt ohne Kernwaffen. Die Schweiz beruft sich dabei auf ihre humanitäre Tradition. Denn es ist kaum vorstellbar, wie ein Einsatz von Kernwaffen in Übereinstimmung mit dem humanitären Völkerrecht erfolgen könnte. Doch bis zur vollständigen nuklearen Abrüstung ist es ein langer Weg, und es braucht neuen Elan beim Umsetzen der bestehenden Abkommen.

Vom 21. bis 23. Juni 2022 nimmt die Schweiz in Wien als Beobachterin an der ersten Staatenkonferenz des Vertrags über das Verbot von Kernwaffen (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, TPNW) teil. Ziel des TPNW ist das Vorantreiben der Abrüstung. Er verbietet unter anderem Entwicklung, Tests, Produktion, Transfer, Besitz, Einsatz sowie Androhung des Einsatzes von Nuklearwaffen. 

Wichtige Ziele treffen auf fehlende internationale Abstützung

Das Abrüstungsziel des TPNW ist wichtig. Dennoch war der Ansatz von Beginn an umstritten, Sicherheitsaspekte auszublenden und humanitäre Aspekte in den Vordergrund zu rücken. Deshalb blieben alle Atommächte und ein Grossteil ihrer Allierten den TPNW-Verhandlungen fern. Es gibt auch kaum Anzeichen, dass sich die Grossmächte vom TPNW beeindrucken lassen. Den TPNW hat die Schweiz, wie die meisten westlichen Staaten, bis heute nicht unterzeichnet. Dies hat in der Vergangenheit Kontroversen ausgelöst. Das Abwarten der Schweiz hat verschiedene Gründe: 

  • Der 2021 in Kraft getretene TPNW umfasst ein Totalverbot, dessen Mehrwert für die Abrüstung noch nicht geklärt ist. Der TPNW wurde von 61 Staaten ratifiziert. Darunter sind kaum westliche Staaten, sondern mehrheitlich von Staaten der Südhalbkugel. Wie die Schweiz sind auch Schweden und Finnland lediglich Beobachterstaaten.  
  • Im Vergleich zum TPNW ist der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons, NPT) von 1968 mit 191 Mitgliedsstaaten – darunter die Atommächte USA, Russland, China, Frankreich und das Vereinigte Königreich – breiter abgestützt. Er verbietet Kernwaffen im Gegensatz zum TPNW nicht. Dafür verpflichtet der NPT seine Vertragsstaaten zur Nichtverbreitung und sichert die friedliche Nutzung von Kerntechnologie. Er ist der Grundpfeiler der globalen Sicherheitsarchitektur.
  • Noch ist unklar, ob der TPNW die Abrüstung voranbringen kann. Zudem sind die Auswirkungen des TPNW auf den NPT bis jetzt nicht geklärt. Die Schweiz vertritt den Standpunkt, dass es kontraproduktiv wäre, wenn der NPT-Prozess erschwert wird, weil mit dem TPNW eine stärkere Norm mit weniger internationaler Unterstützung geschaffen wurde. 

Bundesrat entscheidet Anfang 2023 über den TPNW

Der Ukrainekrieg unterstreicht, wie wichtig eine sorgfältige Abklärung vor einem allfälligen TPNW-Beitritt ist. Allfällige positive Auswirkungen auf die Abrüstung ebenso wie mögliche negative Folgen für den NPT sind zu untersuchen. Dabei ist auch die Schweizer Erfahrung als Beobachterin an der TPNW-Konferenz in Wien relevant, denn sie strebt ein konstruktives Verhältnis zwischen beiden Verträgen an. Auch wichtig wird der Einbezug der NPT-Überprüfungskonferenz im August 2022 sein. Sie wird zeigen, ob der TPNW den NPT belastet. Basierend auf einem Bericht der Bundesverwaltung wird der Bundesrat Anfang 2023 entscheiden, ob er den TPNW ratifiziert oder nicht. 

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