Informationen und Zulassungsbedingungen

Das EDA bietet jährlich rund 300 Praktikumsplätze im In- und Ausland an und ermöglicht damit Studierenden und Absolventinnen und Absolventen von Universitäten, Fachhochschulen und ETHs erste qualifizierte Berufserfahrungen.

Grundvoraussetzung für die Zulassung zu einem Hochschulpraktikum ist die Schweizer Staatsbürgerschaft oder eine bis Ende Praktikum gültige Wohn- und Arbeitsbewilligung in der Schweiz.

Ein Praktikum während dem Bachelor-Studium

  • dauert maximal 6 Monate ausser ein längeres Praktikum ist für den Abschluss obligatorisch

  • muss  noch vor dem Bachelor-Abschluss absolviert werden

Ein Praktikum nach dem Bachelor-Abschluss

  • dauert zwischen 6 und 12 Monate, unabhängig vom Beschäftigungsgrad  

  • richtet sich an Absolventinnen und Absolventen welche ihren Bachelorabschluss vor weniger als 1 Jahr gemacht haben (es zählt der erste Monat nach Datum des Bachelor-Diploms)

Ein Praktikum nach dem Master-Abschluss

  • dauert zwischen 6 und 12 Monate, unabhängig vom Beschäftigungsgrad

  • steht Interessierten mit  Master-Diplom offen, deren letzter Studienabschluss weniger als 1 Jahr zurück liegt (es zählt der erste Monat nach Datum des Master-Diploms)

Weitere Zulassungsbedingungen

Absolvierte Praktika nach dem Studienabschluss (Bachelor oder Master) innerhalb der Bundesverwaltung dürfen in der Summe und unabhängig vom Beschäftigungsgrad die Dauer von 12 Monaten nicht überschreiten.

Die Jahresfrist zwischen Studienabschluss und Praktikumsbeginn kann für Studierende, welche sich im Master-Studiengang befinden sowie für Personen im Mutterschaftsurlaub sowie Militär- und Zivildienst ausgeweitet werden.

Die Zulassungsbedingungen richten sich nach den Vorgaben des Eidgenössischen Personalamtes EPA.

Löhne und Vergütungen

Das EDA schätzt die Unterstützung durch Praktikantinnen und Praktikanten und setzt sich für eine gerechte Entlöhnung ihrer Leistung ein. Die Saläre im Inland entsprechen den Vorgaben der Bundesverwaltung, im Ausland richte sich der Monatslohn nach den lokalen Gegebenheiten.

Anstellungsbedingungen Bundesverwaltung

Letzte Aktualisierung 18.01.2023

Kontakt

Personalgewinnung und –marketing

EDA
Direktion für Ressourcen DR
Personal EDA
Eichenweg 5
3003 Bern 

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Telefon

+41 58 462 33 13

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