Die Schweizer Sicherheitspolitik setzt auf eine Stärkung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Staaten. In diesem Sinne strebt die Schweiz Rüstungskontroll- und Abrüstungsregime an, die verifizierbar sind und einzelne Staaten oder Akteure nicht diskriminieren. Grundsätzlich haben für die Schweiz völkerrechtlich bindende und universelle Abkommen Vorrang vor bloss politisch verbindlichen Absprachen und einseitigen Massnahmen.

Die Schweiz beteiligt sich aktiv an den Arbeiten multilateraler Gremien, die sich für die Rüstungskontrolle und Abrüstung einsetzen: 

  • 1. Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) 
  • Genfer Abrüstungskonferenz (Schweiz seit 1996 Mitglied)
  • Abrüstungskommission der UNO
  • Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen
  • Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen
  • Internationale Atomenergieagentur
  • Gruppe der Nuklearlieferländer
  • Organisation für das Verbot chemischer Waffen
  • Australiengruppe
  • Raketentechnologie-Kontrollregime
  • Wassenaar-Vereinbarung
  • Vertrauens- und sicherheitsbildende Massnahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)

Die Schweiz verfolgt eine restriktive Waffenexportpolitik und beteiligt sich am Waffenregister der UNO, das Transparenz ermöglichen soll.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) realisiert auch selber internationale Abrüstungsprojekte. Ein Beispiel ist der Beitrag zur Vernichtung der Chemiewaffen in Russland. Diese erfolgt im Rahmen der Globalen Partnerschaft der G8 gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen.


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Letzte Aktualisierung 12.03.2024

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