Ihre Ausweispapiere, Dokumente und/oder persönlichen Effekten sind Ihnen abhanden gekommen. Es ist möglich, dass diese aufgefunden und, sofern sie einer Person aus der Schweiz zugeordnet werden konnten, von der lokalen Polizei der Schweizer Vertretung übergeben worden sind.

Verlust offizieller Dokumente

Ihr Pass oder Ihre Identitätskarte ist Ihnen abhanden gekommen. Kontaktieren Sie bitte das Bundesamt für Polizei fedpol, damit Ihnen neue Ausweispapiere ausgestellt werden können. Wieder aufgefundene Schweizer Ausweispapiere (Pass oder Identitätskarte) müssen nach der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG; SR 143.11) annulliert und vernichtet werden.

Bundesamt für Polizei, fedpol, Pass und Identitätskarte

Bundesamt für Polizei, fedpol, Pass und/oder Identitätskarte verloren

Andere wieder aufgefundene offizielle Schweizer Dokumente (Ausländerausweis, Reisedokument, Führerschein) werden direkt an die ausstellenden Verwaltungsbehörden in der Schweiz gesandt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Behörde Kontakt auf.

Staatssekretariat für Migration – Liste der kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörden

Vereinigung der Strassenverkehrsämter – Liste der kantonalen Strassenverkehrsämter

Die Schweizer Vertretungen behalten sich vor, Bankkarten, Kreditkarten, Versicherungskarten, Treuekarten (Geschäfte, Fluggesellschaften usw.) und andere Karten ohne sichtbaren Wert, die ohne weitere persönliche Effekten aufgefunden wurden, zu vernichten.

Verlust von persönlichen Effekten

Persönliche Effekten zB. ein Schmuckstück, eine Tasche oder sonst ein persönlicher Gegenstand ist Ihnen im Ausland abhanden gekommen. Das Vorgehen, um die persönlichen Effekten wiederzuerlangen ist abhängig davon, ob Sie im Ausland oder in der Schweiz wohnen.

Sie wohnen in der Schweiz

Nehmen Sie direkt mit dem Fundbüro in Bern oder der Schweizer Vertretung im entsprechenden Land Kontakt auf

Fundbüro in Bern

Email: fundbuero@bern.ch

Die Schweizer Vertretungen im Ausland arbeiten eng mit dem Fundbüro in Bern zusammen. Sie kontaktieren das Fundbüro, wenn sie im Besitz eines Fundgegenstandes einer Schweizerin oder eines Schweizers mit Wohnsitz in der Schweiz sind. Das Fundbüro in Bern setzt sich anschliessend, sofern die Wohnadresse bekannt ist, mit der entsprechenden Person in Verbindung.

Die Kosten für die Wiedererlangung Ihrer persönlichen Effekten gehen zu Ihren Lasten.

Die Schweizer Vertretung im Ausland und das Fundbüro in Bern übernehmen keine Haftung für den Zustand der Fundgegenstände oder Verluste während des Transports.

Sie wohnen im Ausland

Nehmen Sie Kontakt mit der Schweizer Vertretung Ihres Wohnsitzlandes auf.

Wenn die Schweizer Vertretung im Besitz eines Fundgegenstandes ist, und die Adresse der Besitzerin oder des Besitzers bekannt ist, wird die entsprechende Person direkt benachrichtigt.

Die Kosten für die Wiedererlangung Ihrer persönlichen Effekten gehen zu Ihren Lasten.

Die Schweizer Vertretung im Ausland übernimmt keine Haftung für den Zustand der Fundgegenstände oder für allfällige Schäden oder Verluste während des Transports.

Zuständige Schweizer Vertretung im Ausland

Letzte Aktualisierung 05.03.2024

Kontakt

+41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

365 Tage im Jahr – rund um die Uhr

Die Helpline EDA beantwortet als zentrale Anlaufstelle Fragen zu konsularischen Dienstleistungen.

Fax +41 58 462 78 66

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