1. Grundlage, Dauer und Finanzierung
a. Rechtliche Grundlage bildet Artikel 55 des Regierungs- und
Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG).
b. Ihr Mandat wird für weitere zehn Jahre erneuert und ist verlängerbar.
c. Sie wird über das EDA-Budget finanziert.
2. Ziele und Aufgaben
a. Sie koordiniert die Antikorruptionsaktivitäten des Bundes,
einschliesslich der Stellungnahmen auf internationaler Ebene.
b. Sie verfolgt die normative Entwicklung auf internationaler Ebene, die
Empfehlungen, die sich aus den internationalen Mechanismen
ergeben, und deren Umsetzung.
c. Sie organisiert thematische Ateliers mit dem Ziel, alle betroffenen
Akteure (Bund, Kantone, Gemeinden, Wirtschaft, Zivilgesellschaft,
Fachleute) für die Korruptionsthematik zu sensibilisieren.
d. Sie definiert gute Praktiken und veröffentlicht sie.
e. Sie ist damit beauftragt, strategische und operationelle
Antikorruptionsziele auf Bundesebene auszuarbeiten und diese dem
Bundesrat bis am 31. März 2020 zur Genehmigung zu unterbreiten.
f. Sie verfasst alle drei Jahre einen Bericht über die Entwicklung der Lage
und ihre Aktivitäten zuhanden des Bundesrats.
3. Zusammensetzung
a. Ihr gehören die in die Korruptionsbekämpfung involvierten
Bundesämter sowie die BA an; das EDA stellt den Vorsitz und führt das
Sekretariat.
b. Sie bildet aus ihrer Mitte eine kleinere Gruppe (Kerngruppe), die
operationelle Aufgaben übernimmt.
c. Sie betreibt in Absprache mit den Kantonen (in erster Linie über die
Konferenz der Kantonsregierungen) ein Informationsnetzwerk über
Korruption.