Grundsätze und Ziele der Schweizer Abrüstungspolitik

Die Rüstungskontroll-, Abrüstungs- und Nonproliferationspolitik der Schweiz beruht auf aussen- und sicherheitspolitischen Grundsätzen sowie auf ihrer humanitären Tradition. Die Schweiz beteiligt sich mit wenigen Ausnahmen an allen Instrumenten im Bereich der Rüstungskontrolle und Abrüstung, die ihr offenstehen. Ihr Ziel ist es, das Leiden in bewaffneten Konflikten zu lindern und einen Beitrag zur internationalen Sicherheit zu leisten.

Der iranische Aussenminister Mohammad Javad Zarif und der ehemalige US-Aussenminister John Kerry während der Verhandlungen über das Wiener Abkommen über das iranische Atomprogramm in Genf
Die Verhandlungen über das Wiener Abkommen über das iranische Atomprogramm in Genf sind Ausdruck des Engagements der Schweiz für die internationale Abrüstung. © EDA

Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nonproliferation sind ein Schwerpunkt der schweizerischen Sicherheitspolitik. Diese hat zum Ziel, die nationale Sicherheit durch den Abbau der weltweiten Waffenarsenale zu erhöhen, die internationale Stabilität zu steigern und die Transparenz und das Vertrauen zwischen den Staaten zu stärken. Die Schweiz setzt sich zudem für ein Verbot und die Eliminierung sämtlicher Kategorien von Massenvernichtungswaffen ein.

Die Schweiz hat als neutraler Staat ein starkes Interesse daran, dass die Einhaltung des Völkerrechts über politischem oder militärischem Machtdenken stehen. Im Einklang mit ihrer humanitären Tradition setzt sich die Schweiz für multilaterale Vereinbarungen ein, die neben Sicherheit, Stabilität und Frieden auch darauf abzielen, die Achtung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte zu stärken, das von bewaffneten Konflikten verursachte Leiden zu lindern, die Zivilbevölkerung zu schützen und die menschliche Sicherheit generell zu fördern.

Handlungsgrundsätze

Die Schweiz positioniert sich als Brückenbauerin, um pragmatische und ambitionierte Lösungen für die Herausforderungen des Rüstungswettlaufs zu identifizieren.

  • Die Schweiz misst der Handlungsfähigkeit internationaler Organisationen und der Weiterentwicklung des Völkerrechts grosse Bedeutung bei.
  • Die zieht völkerrechtlich verbindliche Instrumente den rein politischen Vereinbarungen vor. Sie setzt sich für die Entwicklung neuer Instrumente als Antwort auf neue globale Herausforderungen ein.
  • Im Sinne des Prinzips der Unteilbarkeit der Sicherheit setzt sich die Schweiz für universelle, verifizierbare und nichtdiskriminierende Abkommen ein.
  • Die Schweiz engagiert sich dafür, dass die Zivilgesellschaft in Rüstungskontroll-, und Nonproliferationsprozesse einbezogen wird

Ziele der Schweiz

Die Schweiz verfolgt eine aktive und pragmatische Rüstungskontroll-, Abrüstungs- und Nonproliferationspolitik. Die Schweiz setzt sich für die Einhaltung der bestehenden Abkommen ein – sowohl der waffenspezifischen als auch der allgemein völkerrechtlichen. Sie beteiligt sich mit wenigen Ausnahmen an allen rechtlich verbindlichen Instrumenten, die ihr offenstehen:

  • 1. Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO)
  • Genfer Abrüstungskonferenz (CD)
  • Abrüstungskommission der UNO (UNDC)
  • Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (TNP)
  • Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (TICE)
  • Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO)
  • Chemiewaffenübereinkommen (CWC) und Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW)
  • Biologiewaffenübereinkommen (BWÜ)
  • Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen (CCAC)
  • Vertrauens- und sicherheitsbildende Massnahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
  • Übereinkommen über das Verbot von Antipersonenminen (Ottawa-Konvention)
  • Übereinkommen über Streumunition (CCM)
  • Vertrag über den Waffenhandel (TCA)

Im Nonproliferationsbereich beteiligt sich die Schweiz an den folgenden Exportkontrollregimes und Verhaltenskodizes:

  • Gruppe der Nuklearlieferländer
  • Australiengruppe
  • Raketentechnologie-Kontrollregime
  • Wassenaar-Vereinbarung
  • Haager Verhaltenskodex (HCoC)

Für die Schweiz sind multilaterale Lösungen, insbesondere solche, die im Rahmen der UNO ausgehandelt werden, von zentraler Wichtigkeit. Sie unterstützt insbesondere die Abrüstungsagenda des Generalsekretärs und lässt dabei dem internationalen Genf als zentralen, globalen Abrüstungsstandort besondere Aufmerksamkeit zukommen.

Der wissenschaftlich-technische Fortschritt wirkt sich auch auf den Rüstungsbereich aus. Eine Auseinandersetzung mit diesen Auswirkungen auf das Völkerrecht, insbesondere auf das humanitäre Völkerrecht, ist nach Ansicht der Schweiz unabdingbar. So beteiligt sie sich beispielsweise an den Diskussionen über die Entwicklung eines normativen Rahmens für autonome letale Waffensysteme.

Im Bereich der konventionellen Waffen engagiert sich die Schweiz für die Einhaltung der Normen und Instrumente des humanitären Völkerrechts, welche den Einsatz konventioneller Waffen beschränken oder verbieten. Auch setzt sie sich für eine bessere Kontrolle des Waffenhandels ein, insbesondere in Spannungsgebieten.

In diesem Zusammenhang spielen auch die Instrumente und Übereinkommen im militärischen Bereich eine wichtige Rolle: Indem sie militärische Aktivitäten transparenter und berechenbarer machen, tragen sie zur Stabilität bei, fördern das Vertrauen zwischen den Staaten und leisten einen Beitrag zur Prävention von destabilisierenden Rüstungsbeschaffungen. Die Schweiz engagiert sich in diesem Bereich insbesondere im Rahmen der OSZE. 

Letzte Aktualisierung 26.04.2022

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