Eine gute Vorbereitung trägt wesentlich zum Erfolg einer Reise bei. Beachten Sie folgende Punkte:

Grenzformalitäten

  • Informieren Sie sich frühzeitig bei der Botschaft des Ziellandes über die Einreise- und Aufenthaltsvorschriften. Siehe Rubrik Reisedokumente, Visum und Einreise.
  • Für Souvenirs und andere Waren, die Sie aus dem Ausland mitbringen möchten, beachten Sie die schweizerischen Einfuhrbestimmungen des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit BAZG, des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV sowie des Bundesamtes für Umwelt BAFU. Durch die Einhaltung der Einfuhrbedingungen des BLV wird verhindert, dass Tierseuchen (z.B. Tollwut, Maul- und Klauenseuche) eingeschleppt oder gesundheitsgefährdende Produkte eingeführt werden. Gebietsfremde invasive Pflanzen, Tiere und andere Organismen sind schädlich für die Umwelt und die Gesundheit und dürfen deshalb nicht eingeführt werden.

Reisedokumente, Visum und Einreise
BAZG > Information Private

BLV: Import

BAFU: Biodiversität > invasive Arten

Zahlungs- und Transportmittel

  • Klären Sie ab, welche Zahlungsmittel (Kreditkarten, akzeptierte Währungen etc.) verwendet werden können und ob Ein- und/oder Ausfuhrbeschränkungen bestehen. Auskunft erteilen Ihre Bank und die Botschaft des Ziellandes. Es kann auch nützlich sein, die Herausgeber Ihrer Kredit- und Maestrokarte über die Reise zu informieren, um sicherzustellen, dass die Karten in den besuchten Ländern eingesetzt werden können.
  • Wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug oder mit einem Mietfahrzeug ins Ausland reisen: Nutzen Sie für die Reisevorbereitung spezialisierte Reiseführer und die Informationen von Automobilgesellschaften. Informieren Sie sich bei den Botschaften der Transit- und Zielländer über die Bestimmungen für die Ein- und Durchreise. Seien Sie sich bewusst, dass Sie das eigene Fahrzeug jeweils wieder ausführen oder verzollen müssen, sogar wenn es wegen eines irreparablen Schadens verschrottet werden muss. Klären Sie mit Ihrer Versicherung ab, ob und welche Schäden sie in den Transitländern und/oder im Zielland deckt und schliessen Sie allenfalls eine Zusatzversicherung mit ausreichender Versicherungsdeckung ab.
  • Wenn Sie im Ausland ein Fahrzeug mieten: Klären Sie mit der Vermietungsfirma frühzeitig ab, welche Bedingungen für die Miete erfüllt sein müssen (z.B. Alter, internationaler Führerausweis) und welche Versicherungsdeckung inbegriffen ist.
  • Über Fluggesellschaften mit Landeverbot in der Schweiz informiert das Bundesamt für Zivilluftfahrt. Die Europäische Kommission publiziert eine Liste der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der Europäischen Union untersagt ist.
  • Wenn Sie eine Schiffsreise planen, beachten Sie den Fokus maritime Piraterie.

Bundesamt für Zivilluftfahrt
Europäische Kommission (Mobility and Transport)

Fokus maritime Piraterie

Gesundheitliche Vorsichtsmassnahmen

  • Die Kosten für medizinische Behandlungen können im Ausland wesentlich höher sein als in der Schweiz und müssen oft sofort bezahlt werden. Schliessen Sie eine Zusatzversicherung ab, falls Ihre Krankenkasse für die Kosten im Ferienland und für eine allfällige medizinische Heimschaffung nicht aufkommt.
  • Tragen Sie in den EU- und EFTA-Ländern Ihre Europäische Krankenversicherungskarte auf sich; sie muss bei medizinischen Behandlungen vorgewiesen werden.
  • Sprechen Sie mit einer medizinischen Fachperson oder einem Impfinstitut über gesundheitliche Risiken und Schutzmassnahmen. Beachten Sie auch das weltweit bestehende Risiko von HIV/AIDS.
  • Führen Sie eine gut ausgerüstete Reiseapotheke mit, da in vielen Ländern gefälschte oder abgelaufene Medikamente im Umlauf sind. In einigen Ländern ist die Einfuhr von Medikamenten allerdings generell strikt reguliert, und praktisch überall gelten besondere Vorschriften für betäubungsmittelhaltige Medikamente (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich vor der Abreise direkt bei der Botschaft des Ziellandes und konsultieren Sie die Internet-Seite von Swissmedic. Nehmen Sie die Medikamente in jedem Fall in der Originalverpackung mit (samt Verpackungsbeilage). Das erleichtert die Einreisekontrolle und ist wichtig, wenn im Ausland eine ärztliche Behandlung nötig wird.

Internationale Koordination Krankenversicherung (Aufenthalt in der EU/EFTA)
gesundheitliche Risiken: schweiz. Expertenkomitee für Reisemedizin - HealthyTravel
Swissmedic

Reisen mit elektronischen Geräten / Datensicherheit

  • Mobiltelefone mit schweizerischen SIM-Karten funktionieren nicht überall. Ihr Anbieter erteilt Auskunft über die Verwendung im Ausland.
  • Grenzbeamtinnen und Grenzbeamte können bei der Einreise elektronische Geräte wie z.B. Mobiltelefone, Laptops, Festplatten untersuchen und von Reisenden die Herausgabe des PIN und weiterer Passwörter verlangen. Auch unterwegs sind aufgrund der Nutzung von mobilen Geräten und Apps unter Umständen Rückschlüsse auf Ihren Aufenthaltsort, Ihre Mitteilungen und Kontakte möglich.
    Überlegen Sie sich, welche Geräte und Apps Sie für die Reise benötigen.
  • Satellitentelefone und funkferngesteuerte Drohnen dürfen in einigen Ländern nicht oder nur mit einer Bewilligung eingeführt werden. Die Botschaften der Zielländer erteilen Auskunft.
  • Seien Sie zurückhaltend bei der Nutzung von öffentlichen WLANs, z. B. im Hotel, in einem Internetcafé oder am Flughafen. Ihre Daten können durch Unbefugte gelesen und missbraucht werden. Ähnlich verhält es sich bei USB-Anschlüssen zum Laden von Elektronikgeräten in öffentlichen Orten. Defekte oder manipulierte Stecker können bleibende Schäden am Gerät verursachen oder sie mit Schadsoftware infizieren; nutzen Sie daher vorzugsweise Ihr eigenes Ladegerät.
  • Wenn Sie in ungeschützten Online-Blogs oder in den sozialen Medien über Ihre Reise berichten: Seien Sie zurückhaltend mit der Publizierung von Informationen, die Rückschlüsse auf Ihren aktuellen Aufenthaltsort und Ihre bevorstehende Reiseroute erlauben.

Nationales Zentrum für Cybersicherheit
Hochschule Luzern: Tipps zum Schutz von Mobilgeräten in den Ferien

ausländische Botschaften und Konsulate in der Schweiz

Allgemein

  • Machen Sie sich anhand von Reiseliteratur und Medien ein Bild über die Verhältnisse in Ihrem Zielland.
  • Individualreisen in abgelegene Regionen erfordern eine besonders intensive Reiseplanung. Berücksichtigen Sie dabei auch, dass dort Hilfe in Notfällen oft nur beschränkt und mit grossen zeitlichen Verzögerungen möglich ist, sei es bei medizinischen Problemen, im Falle von Naturkatastrophen oder nach dem Verlust von Dokumenten, Geld etc.
  • Es lohnt sich, eine umfassende Reiseversicherung abzuschliessen. Sie übernimmt z.B. in bestimmten Fällen die Kosten für Annullierungen oder Umbuchungen sowie die Such- und Rettungskosten, wenn Ihnen etwas zustösst. Die Versicherung unterstützt Sie auch, wenn Ihnen im Ausland Geld und Ausweise gestohlen werden oder wenn Sie einen Unfall haben. Die Leistungen sind in den individuellen Verträgen geregelt. Achtung: In der Regel müssen Risikosportarten zusätzlich versichert werden.
  • Erwägen Sie eine geführte (Gruppen-)Reise, wenn Sie mit einem Land nicht vertraut sind und/oder dort schwierige Verhältnisse herrschen (Kriminalität, politische Lage, Verkehrsverbindungen etc.). Gute Reiseleiterinnen und Reiseleiter kennen die lokalen Verhältnisse und können entsprechend reagieren.
  • Hinterlegen Sie bei Familienangehörigen und/oder anderen Kontaktpersonen einen Reiseplan, Kontaktadressen, Nummern von Reisedokumenten, Versicherungen etc. Zusätzlich können Sie sich auf Travel Admin registrieren, der Online-Registrierung für Schweizerinnen und Schweizer auf Auslandreisen.

ausländische Botschaften und Konsulate in der Schweiz
Travel Admin

Wehrpflichtige Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, die in ihren zweiten Heimatstaat reisen

In zahlreichen Ländern gilt eine allgemeine Wehrpflicht. Diese gilt auch für Doppelbürgerinnen und Doppelbürger. Um Probleme bei der Einreise zu verhindern, wird diesen Personen im wehrpflichtigen Alter empfohlen, sich frühzeitig bei der Botschaft ihres zweiten Heimatstaates über die genauen Bestimmungen zu erkundigen. Bescheinigungen über die in der Schweiz absolvierten Militärdienste oder die Erfüllung der Wehrpflicht in der Schweiz können beim Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beantragt werden.
ausländische Botschaften und Konsulate in der Schweiz

VBS: Doppelbürger

Broschüre

Die Broschüre Wer eine Reise tut... enthält weitere Ratschläge für die Reisevorbereitung und Wissenswertes für unterwegs.
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Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 31.10.2024

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