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Anforderungen an Offerten
Eine vollständige Auftragsofferte enthält Konzepte und Methoden, eine differenzierte Darstellung zum Einsatz von Projektmitteln sowie Details über die Qualifikationen des Schlüsselpersonals. Das EDA stützt sich bei der Offert-Evaluation bzgl. der Vergütungen (Honorare und Spesen) u.a. auf die EDA-internen Honorarrichtlinien sowie auf die Spesenansätze des Bundes.
Anforderungen an die Offerte
Bei der Ausarbeitung von Offerten wird auf ein gutes Verständnis des Projekts und seines Umfelds grossen Wert gelegt. Dabei sind Konzepte und Methoden zur Ausführung des Auftrags vorzuschlagen und Überlegungen bezüglich spezieller Chancen und Risiken zu formulieren. Zudem sind eine übersichtliche Darstellung des Einsatzes der Projektmittel (Personen, Güter, Finanzmittel) und die Veranschaulichung der institutionellen und organisatorischen Abläufe erwünscht. Eine besonders wichtige Rolle spielen dabei die Qualifikationen und die zugesicherte Verfügbarkeit des vorgeschlagenen Schlüsselpersonals. Für das finanzielle Angebot werden in der Regel strukturelle Vorgaben für die Erstellung des Budgets gemacht, um die Vergleichbarkeit der Offerten zu erreichen. Obwohl das finanzielle Angebot in der Gesamtbeurteilung nur ein Kriterium neben verschiedenen anderen ist, werden marktgerechte Angebote erwartet.
EDA-Honorarrichtlinien
In Verhandlungen werden Leistungsinhalt, -umfang und die anwendbaren Honoraransätze vereinbart. Die Honorarrichtlinien des EDA stützen sich schwergewichtig auf die Beurteilungen der eingeforderten Leistungen, unter Berücksichtigung der besonderen Fähigkeiten der ausführenden Personen. Anhand dieser Richtwerte beurteilt das EDA die Vergütung und vereinbart diese mit dem Auftragnehmer im Vertrag.