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Direktion für Völkerrecht
- Abteilung I: Menschenrechte, humanitäres Völkerrecht, diplomatisches und konsularisches Recht
- Allgemeine Fragen, Staatsverträge und Asset Recovery
- Büro des Sonderbotschafters für die Anwendung des humantiären Völkerrechts
- Schweizerisches Seeschifffahrtsamt
- Abteilung I: Menschenrechte, humanitäres Völkerrecht, diplomatisches und konsularisches Recht
Die Abteilung I der Direktion für Völkerrecht umfasst drei Sektionen, die sich mit folgenden Bereichen befassen:
- Menschenrechte und Terrorismusbekämpfung
- Humanitäres Völkerrecht und internationale Strafjustiz
- Diplomatisches und konsularisches Recht
Die Abteilung bearbeitet insbesondere folgende Gebiete, gegebenenfalls gemeinsam mit anderen Stellen des EDA und der Bundesverwaltung:
- Menschenrechte, namentlich auch die Ratifizierung von Übereinkommen und das Verfassen von Berichten zuhanden der Ausschüsse der Vereinten Nationen über die Umsetzung dieser Übereinkommen in der Schweiz
- Bekämpfung des Terrorismus (Koordination in der Aussenpolitik), Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in der Terrorismusbekämpfung
- Rechtsstatus der diplomatischen und konsularischen Vertretungen und ihrer Angestellten (ausländische Vertretungen in der Schweiz und Schweizer Auslandvertretungen: Botschaften und Konsulate sowie ständige Missionen bei den internationalen Organisationen in Genf)
- Rechtsstatus der internationalen Organisationen und ihres Personals in der Schweiz sowie der in der Schweiz organisierten internationalen Konferenzen
- Internationale Strafjustiz, insbesondere im Zusammenhang mit dem Internationalen Strafgerichtshof
- Humanitäres Völkerrecht, namentlich Initiativen zur Klärung oder Stärkung des Regelwerks, damit es den Herausforderungen der heutigen bewaffneten Konflikte angepasst bleibt
- Sekretariat der internationalen humanitären Ermittlungskommission (IHEK)