Kernwaffenverbotsvertrag (TPNW)

Die schleppenden Fortschritte in der nuklearen Abrüstung führten zur Aushandlung des Kernwaffenverbotsvertrags. Seit dem Inkrafttreten des Vertrages am 22. Januar 2021, verbietet er Entwicklung, Tests, Produktion, Transfer, Besitz, Einsatz sowie Androhung des Einsatzes von Nuklearwaffen. Wie die meisten europäischen Länder hat die Schweiz sich entschieden, dem Vertrag nicht beizutreten. Sie wird aber weiterhin an den künftigen Staatenkonferenzen als Beobachterin teilnehmen.

Die nukleare Abrüstung kommt nur schleppend voran und eine Welt ohne Kernwaffen scheint noch in weiter Ferne. Das ist einer der Gründe, welche 2017 zum Kernwaffenverbotsvertrag (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, TPNW) führten.

Die Absicht der Befürworter des TPNW ist, die Legitimität des Kernwaffenbesitzes zu beschneiden, indem Atomwaffen für illegal erklärt werden, um so Raum für weitergehende Abrüstungsschritte zu schaffen.

Dieser Ansatz war von Beginn an umstritten. Entsprechend blieben sämtliche Nuklearwaffenbesitzer und der Grossteil ihrer Alliierten den Verhandlungen fern.

Inhalt des Kernwaffenverbotsvertrags

Der Vertrag verbietet unter anderem Entwicklung, Tests, Produktion, Transfer, Besitz, Einsatz sowie Androhung des Einsatzes von Nuklearwaffen. Das Abkommen verbietet auch die Unterstützung sowie die Ermutigung oder Veranlassung Dritter zur Unterstützung von Tätigkeiten, welche den Vertragsstaaten verboten sind. Weiter dürfen Vertragsstaaten nicht erlauben, dass Nuklearwaffen auf ihrem Territorium stationiert werden. Darüber hinaus enthält das Abkommen Verpflichtungen zur Opferhilfe, Umweltsanierung infolge von Nukleartests sowie dem Einsatz von Nuklearwaffen und zur internationalen Zusammenarbeit in diesen Bereichen.

Die Schweizer Haltung zum Kernwaffenverbotsvertrags

Die Schweiz nahm an den TPNW-Verhandlungen aktiv teil. In einer Abstimmungserklärung nahm sie zum Verhandlungsergebnis Stellung. 2018 setzte der Bundesrat eine interdepartementale Arbeitsgruppe ein, welche den Vertrag und seine Auswirkungen prüften. Sie kam zum Schluss, dass in der Gesamtabwägung die Gründe gegen einen Beitritt die potenziellen Chancen überwiegen. Unter anderem erachtete sie den Abrüstungsbeitrag des TPNW für ungewiss.

Der Bundesrat beschloss 2018 und 2019, von der Unterzeichnung des Kernwaffenverbotsvertrags vorerst abzusehen. Er entschied aber gleichzeitig, dass die Schweiz an den künftigen Staatenkonferenzen als Beobachterin teilnimmt und ihre Position zum Kernwaffenverbotsvertrag erneut überprüft. 

Ende 2018 überwies das Parlament die Motion 17.4241 «Den Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnen und ratifizieren». Der Bundesrat wird aufgrund des Entscheids des Parlaments die Beitrittsfrage unter Beizug externer Sachverständiger überprüfen. 

Am 27. September 2022, nach dem Beginn des Krieges in der Ukraine, nahm das Parlament das Postulat 22.3800 «Auswirkungen eines Beitritts der Schweiz zum Kernwaffenverbotsvertrag auf die Aussen- und Sicherheitspolitik der Schweiz» an.

Im Jahr 2024 beschloss der Bundesrat auf der Grundlage des Berichts der Arbeitsgruppe und seines Berichts zur Beantwortung von Postulat 22.3800, seine Position nicht zu ändern. Die Schweiz wird nicht Mitglied des TPNW werden, sondern weiterhin als Beobachterin an den Konferenzen der Vertragsstaaten teilnehmen.


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Letzte Aktualisierung 27.03.2024

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