Welches sind die Hauptaufgaben des konsularischen Fachpersonals?

  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Auslandschweizerregister und Ausweispapieren
  • Prüfung und Bearbeitung von Visumanträgen
  • Bearbeitung von Zivilstandsangelegenheiten und Gesuchen um Einbürgerung
  • Hilfeleistung im Rahmen des konsularischen Schutzes und der Sozialhilfe
  • Beratung und Unterstützung von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern und von Schweizer Staatsangehörigen auf der Durchreise
  • Führen der Buchhaltung
  • Erledigung verschiedener administrativer Arbeiten, die für den Betrieb der Auslandvertretung erforderlich sind

Was erwartet einen in diesem Beruf?

  • Vielfältige berufliche und persönliche Begegnungen
  • Arbeit in einem internationalen Umfeld
  • Ständig wechselnde berufliche Herausforderungen
  • Regelmässig wechselndes Arbeitsumfeld aufgrund der Versetzungsdisziplin
  • Herausforderungen im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit der Partnerin / des Partners und der Schulbildung der Kinder
  • Regelmässiger Neuaufbau des sozialen Beziehungsnetzes
  • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • Teilweise schwieriges Arbeitsumfeld / Leben in Ländern mit erhöhten Sicherheitsrisiken 

Lassen sich Beruf und Familienleben vereinbaren?

Die spannenden Herausforderungen, die das Arbeiten in Ländern rund um den Globus für konsularische Fachspezialistinnen und Fachspezialisten mit sich bringen, stellen sich für die Angehörigen/Begleitpersonen der versetzbaren Mitarbeitenden oft als grosse Hürde heraus. Der Berufsalltag erfordert oft ein persönliches Engagement, welches weit über die normalen Bürozeiten hinausgeht und von Mitarbeitenden einen sehr flexiblen Umgang mit ihrer Freizeit und ihrem Familienleben verlangt. Hinzu kommt die Versetzungsdisziplin, aufgrund welcher sich die Mitarbeitenden sowie deren Familien alle vier Jahre aus dem neu aufgebauten Umfeld verabschieden und in einem anderen, oft unbekannten Land neu starten müssen. Und dies inkl. Herausforderungen wie:

  • Leben in Ländern mit schwierigen Sicherheitsbedingungen
  • Mangelnde medizinische Versorgung
  • Trennungen von Familie und Freunden
  • Schulwechsel für die Kinder
  • Leben unter extremen klimatischen Bedingungen

Selbstverständlich ist es aber dennoch möglich, Beruf und Familienleben zu vereinbaren. Es ist aber unverzichtbar, den Partner oder die Partnerin von Beginn weg miteinzubeziehen, intensiv über die kommenden Herausforderungen zu diskutieren und schliesslich den Entscheid für diese Lebensart gemeinsam zu treffen.

Wie geht das EDA mit gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften um?

Das EDA verfolgt eine erklärte Politik der Nichtdiskriminierung.
In der Verordnung des EDA zur Bundespersonalverordnung sind die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gleichgestellt, auch in Hinblick auf Ansprüche auf Auslands- und Familienzulagen. Es gibt Auslandsposten, auf denen gleichgeschlechtliche Begleitpersonen aufgrund der örtlichen Verhältnisse mit rechtlichen und/oder gesellschaftlichen Schwierigkeiten rechnen müssen.

Die institutionellen Bedürfnisse des EDA als Arbeitgeberin sind bei allen Versetzungsentscheiden von zentraler Bedeutung. Nach Möglichkeit werden die familiären Bedürfnisse berücksichtigt. 

Was bedeutet «Versetzungsdisziplin?»

Im EDA unterstehen Mitarbeitende der Karrieren «Diplomatie», «Internationale Zusammenarbeit» und «Konsularisches, Betriebsführung und Finanzen (KBF)» sowie das konsularische Fachpersonal der Versetzungsdisziplin. Mit anderen Worten, sie werden alle 3 oder 4 Jahre auf einen anderen Posten in der Schweiz oder im Ausland (auch in fragile Kontexte) versetzt. Die Aufteilung zwischen Einsätzen an der Zentrale resp. im Ausland gestaltet sich von Karriere zu Karriere und von Person zu Person unterschiedlich:

  • Karriere «Internationale Zusammenarbeit»: ca. 1/3 im Ausland und 2/3 in der Schweiz
  • Karriere «Diplomatie»: ca. 2/3 im Ausland und 1/3 in der Schweiz
  • Karriere «Konsularisches, Betriebsführung und Finanzen (KBF)»: Bis auf wenige Ausnahmen arbeiten Mitarbeitende der Karriere «KBF» während ihrer gesamten Laufbahn beim EDA im Ausland
  • Konsularisches Fachpersonal: Konsularisches Fachpersonal arbeitet während der gesamten Laufbahn beim EDA mehrheitlich im Ausland. Ein Einsatz in der Schweiz für einen Zeitraum von 4 Jahren ist möglich. 

Wie läuft der Rekrutierungsprozess ab?

Die Rekrutierung des konsularischen Fachpersonals orientiert sich am Personalbedarf des Departements. Links zu den Stelleninseraten für das versetzbare konsularische Fachpersonal werden online auf dem Stellenportal www.stelle.admin.ch publiziert.

Welche Diplome werden bei einer Bewerbung verlangt?

Für eine Bewerbung als konsularisches Fachpersonal sollten Sie eine abgeschlossene kaufmännische Grundausbildung (mindestens Profil E) haben.

Besonders geeignet für diese Funktion sind Bewerberinnen und Bewerber mit mehrjähriger Erfahrung in einer öffentlichen Verwaltung, insbesondere einer Gemeinde-, Stadt- oder Kantonsverwaltung. Ausschlaggebend für eine erfolgreiche Bewerbung sind zudem die Persönlichkeit, der Hintergrund und die Erfahrung der Kandidatinnen und Kandidaten.

Kann mein/e Partner/in im Ausland ebenfalls arbeiten?

Dank bilateralen Abkommen ist es für Begleitpersonen in vielen Gastländern möglich, eine Arbeitsbewilligung zu beantragen und, sofern es der lokale Stellenmarkt zulässt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dennoch kann die tatsächliche Berufsausübung im Ausland mit Schwierigkeiten verbunden sein. Sie ist von Fall zu Fall individuell abzuklären.

Das EDA ist sich bewusst, wie wichtig die Ausübung eines Berufs für viele Begleitpersonen ist. Aus diesem Grund fördert das Departement die Berufstätigkeit mit einer breiten Palette von Massnahmen. Für Informationen steht Ihnen das Family Office zur Verfügung.

family-office@eda.admin.ch

Darf man als konsularisches Fachpersonalweitere Staatsbürgerschaften behalten?

Seit dem 1. Januar 2017 dürfen alle der Versetzungspflicht unterstehenden Personen des EDA ihre weiteren Staatsbürgerschaften behalten.

Art. 24 Abs. 2 Bundespersonalverordnung

Ist eine medizinische Eignungsprüfung notwendig?

Das versetzbare Personal untersteht der Versetzungsdisziplin und wird alle 3 oder 4 Jahre auf einen anderen Posten im Ausland versetzt. Dabei kann eine optimale medizinische Versorgung vor Ort nicht immer gewährleistet werden. Aufgrund der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber unterliegt der Einsatz an solchen Orten einer medizinischen Eignungsprüfung.

Die Zulassung zur Ausbildung erfolgt nur unter Vorbehalt der medizinischen Eignung. Diese wird von einem kompetenten Partnerinstitut der Bundesverwaltung geprüft.

Wird eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt?

Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses wird eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt.

Die Personensicherheitsprüfung erfolgt bei Personen in sicherheitsempfindlichen Funktionen mit Zugang zu klassifizierten, also vertraulichen oder geheimen Informationen, Materialien oder Anlagen. 

Die zu prüfende Person muss ihre Zustimmung erteilen. Ansonsten kann keine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden. Mit einem negativen Ergebnis der Personensicherheitsprüfung kann die Ausbildung nicht angetreten, bzw. einer EDA-Karriere nicht beigetreten werden.

Was bietet das EDA?

Als Teil der Bundesverwaltung bietet das EDA attraktive Anstellungsbedingungen.

Ist ein vorgängiges Beratungsgespräch möglich?

Konsularische Fachspezialisten des EDA stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung. Bitte wählen Sie aus der untenstehenden Liste die Themen aus, die Sie interessieren, und senden Sie dann Ihre Fragen und kontaktinformationen.

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Letzte Aktualisierung 25.08.2023

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