Gefährliche Streumunition

Die Schweiz engagiert sich aktiv im Kampf gegen Streumunition. Streubomben werden in Konfliktgebieten leider auch heute noch eingesetzt, obwohl sie zu schwerwiegenden humanitären Schäden führen. Die Schweiz engagiert sich zusammen mit den rund hundert anderen Vertragsstaaten des Übereinkommens über Streumunition gegen die Verbreitung solcher Waffen und fördert die weltweite Anwendung der Konvention.

Eine irakische Familie geht durch ein Feld, das mit Streumunition bombardiert wurde.

Viele Familien betreten im Irak und anderswo Minenfelder. Der Blick auf den Boden ist ein Überlebensreflex. © Lasting Footprints

Streumunition verursacht enorme humanitäre Katastrophen. Ob aus der Luft oder direkt vom Boden aus abgefeuert, unterscheiden diese Waffen nicht zwischen Zivilbevölkerung und Kombattanten. 94% der Opfer in Ländern, in denen Streumunition eingesetzt wird, sind Nichtkombattanten, das heisst Frauen, Männer und vor allem Kinder, die keine Waffen tragen (und wahrscheinlich auch nie getragen haben). Zivilpersonen sind nicht nur von Streumunitionsangriffen am stärksten betroffen, sondern können auch noch Jahre oder Jahrzehnte danach Blindgängern zum Opfer fallen.

Schätzungen zufolge explodieren bis zu 40% der abgefeuerten Streubomben beim Aufprall nicht (wie sie es eigentlich sollten). Diese nicht explodierten Geschosse werden zu eigentlichen Personenminen. Gefährdet sind vor allem Kinder, denn Form und Farbe der Blindgänger, die an ein Spielzeug denken lassen, wecken ihre Neugier. Streumunition verursacht also erhebliche Schäden, verseucht grosse Flächen und Lebensräume und gefährdet einen grossen Teil der Zivilbevölkerung.

Im Jahr 1992 wurde die Internationale Kampagne für das Verbot von Landminen (ICBL) gegründet. Hintergrund war die Anfang der 1990er-Jahre entstandene globale Abrüstungsbewegung, die den Opfern und ihren Angehörigen eine Stimme gab und die Öffentlichkeit für ihren Alltag sensibilisierte, der von diesen unterschiedslos wirkenden Waffen geprägt ist. Die dadurch ausgelöste Dynamik führte zur Verabschiedung des Übereinkommens über Streumunition innerhalb von weniger als zwanzig Jahren.

Schweiz seit 2010 aktiv

Die Schweiz trat 2010 dem Übereinkommen bei, das sich mit ihren aussenpolitischen Grundsätzen deckt, zu denen insbesondere der Schutz der Zivilbevölkerung und die Einhaltung des humanitären Völkerrechts gehören. Im Jahr 2021 hat sie den Vorsitz der Überprüfungskonferenz inne. In diesem Rahmen setzt sie sich für die weltweite Anwendung der Konvention ein.

Die Schweiz finanziert ausserdem Minenräumungsprogramme mit 16 bis 18 Millionen Franken pro Jahr und unterstützt Opfer gemeinsam mit anderen Staaten. Zudem zerstörte sie per Ende 2018 ihre Streumunitionsbestände, wie es ihren Verpflichtungen entsprach. Dabei wurden 9'000 Tonnen Munition vernichtet.

Schlüsselrolle des internationalen Genf

Drei Männer in Overalls suchen den Boden eines Feldes nach Minen ab.
Im Irak findet eine Entminungsaktion statt. Ganze Felder in den betroffenen Gebieten werden von der Gefahr im Boden befreit. © Lasting Footprints

Das Übereinkommen über Streumunition ist seit seiner Verabschiedung eng mit Genf verbunden. Dies trägt zur Stärkung der Rolle Genfs als wichtigste globale Abrüstungsplattform sowie zur besseren Verknüpfung der Schweizer Aussen- und Innenpolitik bei. Das internationale Genf, ein wichtiges Zentrum der globalen Gouvernanz, erlaubt es nicht nur Staaten, sondern auch internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft, ihr Engagement gegen Streumunition zu koordinieren. «Dank ihrem Netzwerk verfügt die Stadt Genf über eine zentrale Rolle bei der Förderung des Übereinkommens über Streumunition; sie ist nicht nur Welthauptstadt der Abrüstung, sondern auch des humanitären Völkerrechts», erklärt ICBL-Direktor Hector Guerra.

Wir haben mit der Schweiz immer einen offenen und konstruktiven Dialog geführt.
Hector Guerra, ICBL-Direktor

Hector Guerra würdigt das Engagement des Schweizer Vorsitzes in diesem wegen der Covid-19-Pandemie besonders schwierigen Jahr und freut sich, den «offenen und konstruktiven Dialog zwischen der ICBL und der Schweiz» weiterzuführen.

Vom Aktionsplan von Dubrovnik zum Aktionsplan von Lausanne

Das Übereinkommen wurde von 110 Staaten ratifiziert und von 13 Staaten unterzeichnet, die sich gemeinsam auf konkrete Massnahmen geeinigt haben. Staaten, die die Konvention ratifizieren, verpflichten sich, den Einsatz, die Herstellung, die Weitergabe und die Lagerung solcher Waffen zu verbieten und Streumunitionsopfer zu unterstützen.

Weltweit wurden bereits zahlreiche Streumunitionsbestände vernichtet und viele Minenfelder geräumt. Das genügt jedoch nicht, denn diese Waffen werden in verschiedenen Weltregionen nach wie vor allzu häufig eingesetzt.

An der Überprüfungskonferenz, die die Schweiz derzeit vorbereitet, soll ein neuer Aktionsplan mit neuen Prioritäten und Zielen zur Bekämpfung von Streumunition für den Zeitraum 2021–2025 verabschiedet werden. Dieser wird den Aktionsplan von Dubrovnik ablösen. In den Lausanner Aktionsplan werden hohe Erwartungen gesetzt. Die Schweizer Mission in Genf und die Abteilung Frieden und Menschenrechte des EDA nehmen die Aufgaben des Schweizer Vorsitzes gemeinsam wahr.

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