Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte: Fortschritte bei den Verhandlungen zwischen der Schweiz und Usbekistan

Die Schweiz und Usbekistan verhandeln auf der Grundlage der im September 2020 unterzeichneten Rahmenvereinbarung und als Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung über einen Vertrag zur Rückerstattung von Vermögenswerten, die im Rahmen der Strafverfahren im Zusammenhang mit Gulnara Karimova definitiv eingezogen wurden. Diese Vermögenswerte sollen über einen neuen Multi-Partner-Treuhandfonds der UNO der usbekischen Bevölkerung zugutekommen, sobald die Einzelheiten des Mechanismus vereinbart und ein rechtsverbindlicher Rückerstattungsvertrag unterzeichnet worden ist.

Eine Grafik, die den Rückerstattungsprozess zwischen der Schweiz und Usbekistan veranschaulicht.

Beschreibung des Rückerstattungsprozesses zwischen der Schweiz und Usbekistan. © EDA

Am 11. Februar 2022 fand eine Verhandlungsrunde zwischen der Schweiz und Usbekistan statt, bei der sich beide Delegationen grundsätzlich auf die Schaffung eines neuen Multi-Partner-Treuhandfonds der UNO geeinigt haben. Der Fonds wird für die Rückerstattung von Vermögenswerten verwendet, die im Rahmen von Strafverfahren im Zusammenhang mit Gulnara Karimova definitiv eingezogen wurden. Er wird auch als Rückerstattungsmechanismus für weitere Vermögenswerte dienen, die im Rahmen der laufenden Strafverfahren definitiv eingezogen werden. Derzeit können rund 131 Millionen US-Dollar zurückerstattet werden.

Nach den derzeitigen Diskussionen werden die Schweiz, Usbekistan und die UNO im Gouvernanzmechanismus des Fonds vertreten sein. Die Schweiz und Usbekistan werden folglich in den gesamten Rückerstattungsprozess einbezogen. Der Fonds soll zur Umsetzung der SDG in Usbekistan beitragen. Es werden Mittel für Projekte bereitgestellt, die mit dem Kooperationsrahmen der Vereinten Nationen für die nachhaltige Entwicklung zugunsten von Usbekistan (UNSDCF) im Einklang stehen. Diese Projekte werden von UNO-Einrichtungen durchgeführt, die sich mit einer Vielzahl von Durchführungspartnern am Fonds beteiligen. Die Projekte werden gemäss dem Monitoring- und Evaluationsrahmen des Fonds und den Reglementen und Bestimmungen des UNO-Systems überwacht. Organisationen der Zivilgesellschaft werden eine beratende Funktion haben.

Der Fonds wird seine Tätigkeit aufnehmen, sobald ein rechtsverbindlicher Rückerstattungsvertrag zwischen der Schweiz und Usbekistan unterzeichnet ist. Nach der Unterzeichnung werden weitere Einzelheiten über den Fonds und seine Funktionsweise bekannt gegeben.

Im September 2020 unterzeichneten die Schweiz und Usbekistan eine Rahmenvereinbarung. Darin wurden die Grundsätze für die Verhandlungen über einen rechtsverbindlichen Rückerstattungsvertrag und dessen Umsetzung festgelegt. Die Gelder sollen der usbekischen Bevölkerung zugutekommen und transparent und nachprüfbar eingesetzt werden. Im November 2020 wurden gestützt auf die Rahmenvereinbarung Verhandlungen über einen Rückerstattungsvertrag zwischen der Schweiz und Usbekistan aufgenommen und dauern an.

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