5 Reisetipps für Sommerreisen

Das EDA rät zu Vorsicht und Vorbereitung bei Reisen während der Sommerferien. Informationen über die Vorschriften des Bestimmungslandes sowie über die Regeln für die Rückkehr in die Schweiz sind Voraussetzung.

Eine Gesichtsmaske hängt am Griff eines grauen Koffers.

Die Gesamtsituation im Zusammenhang mit COVID-19 erfordert eine sorgfältige Vorbereitung auf jede Reise. © Keystone

Die Verbesserung der epidemiologischen Situation im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise ermöglichte die Aufhebung bestimmter Beschränkungen, insbesondere für die Schengen-Länder und Grossbritannien. Die Krise ist jedoch noch nicht vorbei. Die geltenden Situationen und Massnahmen sind von Land zu Land unterschiedlich und können sich jederzeit ändern. Fünf Tipps helfen Ihnen bei der Organisation Ihres Urlaubs.

1| Informieren Sie sich über die gesundheitliche Lage

Nach dem Gesundheitsnotstand im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie befindet sich Europa derzeit in einer Übergangsphase. Die Bedingungen verbessern sich, aber das Risiko neuer Coronavirus-Infektionen kann nicht ausgeschlossen werden.

Vor einer Reise ins Ausland sollten sich Schweizer Reisende über die Pandemiesituation an ihrem Reiseziel informieren. Sie sollten auch die Regeln für die Rückkehr in die Schweiz kennen. Die Planung, Organisation und Durchführung einer Reise liegt in der Verantwortung jeder und jedes Einzelnen.

Reisende müssen sich darauf einstellen, dass grenzüberschreitende oder nationale Reiserestriktionen je nach epidemischer Entwicklung wieder verschärft werden könnten. Sollte es erneut zu Grenzschliessungen oder Einschränkungen des internationalen Land- oder Luftverkehrs kommen, kann das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA keine weiteren Rückholaktionen wie im März und April 2020 organisieren.

Das Bundesamt für Gesundheit BAG ist zuständig für die Veröffentlichung von Informationen über die Massnahmen zum Gesundheitsschutz in der Schweiz (BAG – Neues Coronavirus: Empfehlungen für Reisende). Die WHO informiert in ihren Situation Reports über die Länder, die vom Virus betroffen sind (WHO, COVID-19).

2| Machen Sie sich mit den geltenden Massnahmen vertraut

Jedes Land entscheidet selbst über die Einreisebedingungen und die auf dem eigenen Staatsgebiet geltenden Massnahmen zur Pandemiebekämpfung. Zu den Vorschriften können Quarantäne, Maskenpflicht, Social Distancing, Einreise- oder Reisebeschränkungen innerhalb des Landes oder Grenzkontrollen gehören. So gelten zum Beispiel in der Schweiz, in Frankreich und in Italien unterschiedliche Regelungen. Diese Regeln können zudem jederzeit ändern.

Wenn Sie reisen: Befolgen Sie unbedingt die Weisungen und Empfehlungen der jeweiligen Länder – und denken Sie daran, dass jede weitere Lockerung oder Verschärfung der Massnahmen von der Entwicklung der epidemiologischen Situation abhängt. Die Lage kann sich rasch ändern. Es ist deshalb ratsam, sich vor und während der Reise laufend bei den Behörden des jeweiligen Landes zu informieren.

Informationen zu Einreisebeschränkungen und zu den aktuell gültigen Massnahmen sind direkt bei den ausländischen Botschaften in der Schweiz (Ausländische Vertretungen in der Schweiz) und auf den Websites der Ministerien der verschiedenen Länder erhältlich. Das EDA kann zu diesem Thema keine Auskunft geben. Die nationalen Fluggesellschaften und Transportunternehmen geben Auskunft zur Lage und zum Reiseangebot. Die Reisehinweise des EDA konzentrieren sich insbesondere auf sicherheitsrelevante Informationen in den Bereichen Politik und Kriminalität.

Bei der Rückkehr in die Schweiz finden Sie auf der BAG-Website Empfehlungen für Reisende Informationen zu den hiesigen Regeln und Massnahmen. Der Schweizerische Bundesrat hat beschlossen, dass seit dem 6. Juli alle Personen, die aus bestimmten Regionen in die Schweiz einreisen, unter Quarantäne gestellt werden müssen. (Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko)

 

3| Registrieren Sie Ihre Reise auf der Travel Admin App des EDA

Das EDA empfiehlt Reisenden, die Travel Admin App des EDA herunterzuladen und ihre Reisen zu registrieren. Die Gratis-App liefert nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Die Registrierung erlaubt es dem EDA, Schweizer Staatsangehörige gezielt zu informieren und wenn nötig zu kontaktieren, wenn sich im Ausland eine schwere Krise ereignet.

Auf der EDA-Website findet sich eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung von Reisen auf der Travel Admin App.

4| Verzichten Sie nach Möglichkeit auf Reisen in andere Länder

Seit dem 15. Juni 2020 empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit BAG, weiterhin auf nicht notwendige Auslandreisen zu verzichten.

Die neuesten nützlichen Informationen finden Sie direkt auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit BAG:

Jede weitere Lockerung der Reiseempfehlungen hängt von der Entwicklung der epidemiologischen Situation ab. Das BAG informiert die Bevölkerung über die Entwicklung der Lage. Vorsicht ist geboten, da sich die Situation rasch ändern kann. Im Falle von Grenzschliessungen kann das EDA keine weiteren Rückholaktionen wie im März und April 2020 durchführen.

5| Was tun im Notfall?

Gemäss dem gesetzlich verankerten Subsidiaritätsprinzip leistet das EDA erst Hilfe, wenn die Betroffenen alles Zumutbare versucht haben, um eine Notlage selber organisatorisch oder finanziell zu überwinden, auch über Familie und Bekannte.

Schweizerische und liechtensteinische Staatsangehörige, die im Ausland in eine Notlage geraten, können sich in diesem Fall an die Schweizer Vertretung vor Ort wenden oder die Helpline des EDA kontaktieren. 

Die Planung, Organisation und Durchführung einer Reise liegt in der Verantwortung jeder und jedes Einzelnen.

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