Einstellung der Visumanträge
Am 18. März 2020 hat der Bundesrat entschieden, dass Einreisen an den Schengen-Aussengrenzen werden mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich verboten. Die Schweiz folgt dabei der Praxis der anderen Schengen-Staaten. Sie wird vorerst bis auf weiteres grundsätzlich auch keine Schengenvisa mehr ausstellen. Auch nationale Visa werden nur noch in Ausnahmefällen erteilt, etwa an visumspflichtige Familienangehörige von Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit einem Anwesenheitsrecht in der Schweiz sowie an Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Gesundheitsbereich.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Migration SEM