Bestellung von Schweizer Zivilstandsdokumenten

Zivilstandsdokumente

Ort der Bestellung

Personenstandsausweis

Zivilstandsamt des Heimatorts

Familienausweis

Zivilstandsamt des Heimatorts

Partnerschaftsausweis

Zivilstandsamt des Heimatorts

Trauungsurkunde

Zivilstandsamt des Orts der Eheschliessung

Partnerschaftsurkunde

Zivilstandsamt des Orts der Eintragung der Partnerschaft

Geburtsurkunde

Zivilstandsamt des Geburtsorts

Todesurkunde

Zivilstandsamt des Sterbeorts

Heimatschein

Zivilstandsamt des Heimatorts

Scheidungsurkunde

Gericht des Scheidungsorts

Urkunde über die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft

Gericht des Orts der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft

Ist das Dokument für eine Behörde im Ausland bestimmt, erkundigen Sie sich bitte bei dieser, ob eine Beglaubigung erforderlich ist. Gegebenenfalls muss das Schweizer Zivilstandsdokument mit einer Beglaubigung der zuständigen Kantonsbehörde bestellt werden, auch wenn es von der Schweizer Vertretung beglaubigt wird.

Mit Ausnahme von Scheidungsurkunden und Urkunden über die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft können Schweizer Zivilstandsdokumente gegen einen Aufpreis auch über Ihre Schweizer Vertretung bestellt werden. In diesem Fall ist bei der Bestellung ein Gebührenvorschuss zu leisten. Es ist mit einer Lieferzeit von mindestens 30 Arbeitstagen zu rechnen.  

Japan und die Schweiz sind Mitgliedstaaten des Haager Apostillen-Übereinkommens, d.h. Zivilstandurkunden aus der Schweiz oder Japan müssen mit einer Apostille versehen sein.

Unter den folgenden Links können Sie nachlesen, welche Staaten das Übereinkommen unterzeichnet haben und bei welchen Amtsstellen eine Apostille beantragt werden kann:

In der Schweiz sind die für Beglaubigungen zuständige kantonale Behörde und die Bundeskanzlei in Bern befugt, Apostillen auf öffentlichen Urkunden der Schweiz anzubringen.

Die Schweizer Vertretungen im Ausland sind nicht befugt, Apostillen anzubringen.