Schweizer Zivilstandsdokumente können direkt beim zuständigen Zivilstandsamt oder Gericht in der Schweiz bestellt und bezahlt werden.
Zuständiges Schweizer Zivilstandsamt (de, fr, it)
Zuständiges Gericht in der Schweiz – An wen kann man sich wenden?
Schweizer Zivilstandsdokumente können direkt beim zuständigen Zivilstandsamt oder Gericht in der Schweiz bestellt und bezahlt werden.
Zuständiges Schweizer Zivilstandsamt (de, fr, it)
Zuständiges Gericht in der Schweiz – An wen kann man sich wenden?
Zivilstandsdokumente |
Ort der Bestellung |
|---|---|
Personenstandsausweis |
Zivilstandsamt des Heimatorts |
Familienausweis |
Zivilstandsamt des Heimatorts |
Partnerschaftsausweis |
Zivilstandsamt des Heimatorts |
Trauungsurkunde |
Zivilstandsamt des Orts der Eheschliessung |
Partnerschaftsurkunde |
Zivilstandsamt des Orts der Eintragung der Partnerschaft |
Geburtsurkunde |
Zivilstandsamt des Geburtsorts |
Todesurkunde |
Zivilstandsamt des Sterbeorts |
Heimatschein |
Zivilstandsamt des Heimatorts |
Scheidungsurkunde |
Gericht des Scheidungsorts |
Urkunde über die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft |
Gericht des Orts der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft |
Ist das Dokument für eine Behörde im Ausland bestimmt, erkundigen Sie sich bitte bei dieser, ob eine Beglaubigung erforderlich ist. Gegebenenfalls muss das Schweizer Zivilstandsdokument mit einer Beglaubigung der zuständigen Kantonsbehörde bestellt werden, auch wenn es von der Schweizer Vertretung beglaubigt wird.
Mit Ausnahme von Scheidungsurkunden und Urkunden über die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft können Schweizer Zivilstandsdokumente gegen einen Aufpreis auch über Ihre Schweizer Vertretung bestellt werden. In diesem Fall ist bei der Bestellung ein Gebührenvorschuss zu leisten. Es ist mit einer Lieferzeit von mindestens 30 Arbeitstagen zu rechnen.
Japan und die Schweiz sind Mitgliedstaaten des Haager Apostillen-Übereinkommens, d.h. Zivilstandurkunden aus der Schweiz oder Japan müssen mit einer Apostille versehen sein.
Unter den folgenden Links können Sie nachlesen, welche Staaten das Übereinkommen unterzeichnet haben und bei welchen Amtsstellen eine Apostille beantragt werden kann:
In der Schweiz sind die für Beglaubigungen zuständige kantonale Behörde und die Bundeskanzlei in Bern befugt, Apostillen auf öffentlichen Urkunden der Schweiz anzubringen.
Die Schweizer Vertretungen im Ausland sind nicht befugt, Apostillen anzubringen.