Vorbereitungsmassnahmen und Verhalten in Krisensituationen für Schweizer Staatsangehörige in Japan

1. Einleitung

Das am 1. November 2015 in Kraft getretene Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland, kurz Auslandschweizergesetz (ASG), hält die Eigenverantwortung der Schweizer Staatsangehörigen im Ausland als Grundsatz fest. Der Gesetzgeber erwartet, dass jede Person bei der Vorbereitung und Durchführung eines Auslandaufenthalts oder der Ausübung einer Tätigkeit im Ausland persönliche Verantwortung wahrnimmt, sich risikogerecht verhält und auftretende Schwierigkeiten grundsätzlich aus eigener Kraft meistert.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) kann Personen im Ausland unterstützen, wenn diesen nicht zugemutet werden kann oder sie nicht in der Lage sind, ihre Interessen selbst oder mit Hilfe Dritter zu wahren. Der konsularische Schutz, also die mögliche Hilfeleistung durch das EDA, kommt zum Tragen, wenn die Betroffenen alles im Bereich des Möglichen versucht haben, um die Notlage selber, mit Unterstützung der lokalen Behörden, ihrer Versicherung(en) und anderen zu überwinden. Auf die Hilfeleistungen des Bundes besteht kein Rechtsanspruch.

2. Informationsquellen

In erster Linie sind die lokalen Behörden für die Sicherheit aller Landeseinwohner, also auch der Schweizer Gemeinschaft vor Ort, zuständig. Sie verfügen im Krisenfall über Informationen aus erster Hand in Bezug auf die aktuelle Lage. Die lokalen Behörden können Empfehlungen zum Schutz der Bevölkerung abgeben und Massnahmen zur Krisenbewältigung einleiten. Im Krisenfall ist deren Anweisungen Folge zu leisten.

Auf den Webseiten nachfolgender Behörden erhalten Sie gegebenenfalls spezifische Informationen zur Vorbereitung und Informationen bei einer Krise:

Schweizerische Botschaft in Japan (en)
(Informationen und Massnahmen im Falle eines Erdbebens)

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA (Reisehinweise & Vertretungen)

Japanisches Aussenministerium (en)
(Informationsquellen für Krisenprävention)

Japanische Fremdenverkehrszentrale JNTO
(Kriseninformationen unter «Wichtiger Hinweis»)

App «Safety tips for travelers» (en)

Eine App, welche Warnungen, Informationen und Evakuierungsanweisungen (in Englisch, Japanisch, Koreanisch, Chinesisch) im Falle eines Erdbebens, Tsunamis und Taifuns generiert.

Zusätzlich stehen untenstehende allgemeine Einschätzungen der Bundesbehörden sowie internationaler Organisationen zur Verfügung:

In den Reisehinweisen des EDA unter www.eda.admin.ch > Vertretungen und Reisehinweise finden Sie eine jeweils aktuelle Einschätzung der Sicherheitslage für Japan. Sollten Sie Fragen zu den Reisehinweisen haben, können Sie sich jederzeit an die zuständige Botschaft wenden.

Weitere nützliche Hinweise und Merkblätter finden Sie unter www.eda.admin.ch > Vertretungen und Reisehinweise > Länderunabhängige Reiseinformationen.

Das Bundesamt für Gesundheit, die Website Healty Travel sowie die Weltgesundheitsorganisation sind wichtige Quellen für Anliegen im Gesundheitsbereich.

3. Wichtige Vorbereitungsmassnahmen

Folgendes sollten Sie für den Krisenfall stets bereithalten (Liste nicht abschliessend):

  • Wichtige Dokumente (inkl. Kopien dieser Dokumente): gültige Reisepapiere, Führerschein und Fahrzeugpapiere, Ausländerausweise und Ausreisevisa, gültige Einreisevisa und Impfausweise, etc.
  • Finanzen: Bargeld- und Devisenreserven, Kreditkarte(n), Bankkarte(n), etc.
  • Information & Kommunikation: Liste wichtiger Telefonnummern, Mobiltelefon ggf. mit Reserve Akku sowie ausreichendem Gesprächsguthaben, batteriebetriebenes (Kurzwellen-) Radio mit Reservebatterien, etc.
  • Gesundheit: Taschenapotheke mit Medikamenten, auf die Sie angewiesen sind, Blutgruppenkarte, Impfausweis, Versicherungspolicen (Krankheit, Unfall und Repatriierung), etc.
  • Notvorrat: Trinkwasser, Lebensmittel (ggf. Notkocher), Treibstoff, etc.

Durch verschiedene vorsorgliche Massnahmen können Sie das Schadenrisiko mindern (Liste nicht abschliessend):

  • Lassen Sie Haus und Einrichtung/Installationen auf Erdbeben-, Brand-, Überflutungs- und Sturmsicherheit überprüfen und installieren Sie Brandmelder.
  • Sichern Sie Mauern, Türen und Fenster gegen unbefugtes Eindringen.
  • Vereinbaren Sie mit Ihrer Familie einen Treffpunkt für den Fall, dass der Zugang zu ihrem Haus nicht möglich ist.
  • Klären Sie Fluchtwege zu einem sicheren Zufluchtsort im Land oder in ein sicheres Drittland ab.
  • Informieren Sie die Schweizer Vertretung laufend über alle Änderungen Ihrer Adresse, Telefonnummern (einschliesslich Mobiltelefone im Ausland sowie in der Schweiz) und E-Mail-Adresse, damit wir Sie im Notfall erreichen können. Sie können dies auch online machen: www.eda.admin.ch > Dienstleistungen und Publikationen > Dienstleistungen für Schweizer Staatsangehörige im Ausland An- und Abmeldung, Adressänderung.

4. Verhalten im Krisenfall

  • Überprüfen Sie Ihre Vorsorgemassnahmen regelmässig.
  • Informieren Sie die Schweizer Vertretung über vorübergehende Landesabwesenheiten.
  • Halten Sie sich über die aktuelle Lage informiert, insbesondere via die lokalen Medien, die Mitteilungen der lokalen Behörden und die Webseiten des EDA.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden im Krisenfall, zum Beispiel in Bezug auf Vorsichtsmassnahmen, Sperrzonen, Evakuierungen usw.
  • Meiden Sie Demonstrationen, Ausschreitungen und Menschenansammlungen jeder Art.
  • Halten Sie Kontakt zu Ihren Angehörigen (in der Schweiz).
  • Konsultieren Sie regelmässig die EDA-Reisehinweise. Sollte sich die Sicherheitslage vor Ort unerwartet und markant verschlechtern, werden Sie in der Regel von der Schweizer Vertretung in Japan per Email oder SMS informiert.
  • Beachten Sie die Sicherheitsempfehlungen des EDA. Bei anhaltenden Krisensituationen kann das EDA den Schweizer Staatsangehörigen die Ausreise aus der Krisenregion empfehlen, insbesondere wenn:
    - die staatliche Ordnung zusammenzubrechen droht;
    - sich ein bewaffneter Konflikt ereignet;
    - eine besonders hohe Entführungsgefahr durch terroristische Gruppierungen für Ausländerinnen und Ausländer besteht;
    - Naturkatastrophen, Industrie- oder Nuklearunfälle den Aufenthalt vor Ort gefährlich erscheinen lassen; oder
    - für Schweizer Staatsangehörige aufgrund ihrer Nationalität eine spezifische Bedrohung besteht.
  • Der Entscheid der Schweizer Staatsangehörigen, eine Krisenregion zu verlassen, erfolgt eigenverantwortlich, freiwillig, auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten.
  • Krisen können sehr schnell eskalieren, Fluchtwege können blockiert und eine (sichere) Ausreise aus dem Land oder einem Landesteil nicht mehr möglich sein. Wenn sich die Sicherheitslage verschlechtert, verlassen Sie das Land/den Landesteil, solange dies noch möglich ist und kommerzielle Transportmittel zur Verfügung stehen.
  • Seien Sie sich bewusst, dass je nach Lage vor Ort die Möglichkeiten der Schweizer Vertretung in Japan, Sie im Krisenfall zu unterstützen, beschränkt oder – im schlechtesten Fall – gar nicht vorhanden sind.

5. Travel Admin

Informationen Travel Admin

Sie und Ihre Angehörigen haben die Möglichkeit, die Daten Ihrer Touristen-, Besuchs- und Geschäftsreisen (Kurzzeitaufenthalte ausserhalb Ihres Gastlandes) auf diesem Portal zu erfassen. Bitten Sie auch Ihre Besucher aus der Schweiz, sich auf Travel Admin zu registrieren. Diese Angaben werden dem EDA dazu dienen, Sie besser lokalisieren und kontaktieren zu können, wenn sich im Ausland eine schwere Krise ereignet. Sie erhalten eine Mitteilung, wenn sich in einem Gebiet die Sicherheitslage unerwartet und markant verschlechtert.

Wichtig: Die Online-Registrierung Travel Admin ist kein Vorwarnsystem für Naturereignisse wie Erdbeben, Tsunami, Wirbelstürme, etc. Befolgen Sie in solchen Fällen immer die Warnungen und Anweisungen der zuständigen lokalen Behörden.

6. Nützliche Kontakte

Schweizerische Botschaft in Japan :

Telefon : +81 3 5449 8400

 

E-Mail: tokyo@eda.admin.ch

Website: www.eda.admin.ch/tokyo

Helpline EDA (Notfall) :

Telefon: +41 800 24 7 365 or +41 58 465 33 33