Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bieten Informationen zur Sicherheitslage im Ausland. Sie sind eine Ergänzung zu anderen Informationsquellen. Über Vorbereitung und Durchführung einer Reise entscheiden die Reisenden in Eigenverantwortung.
Inhalt
Die EDA-Reisehinweise konzentrieren sich auf sicherheitsrelevante Informationen in den Bereichen Politik und Kriminalität. Sie enthalten eine Einschätzung möglicher Risiken und empfehlen gewisse Vorsichtsmassnahmen. Sie berichten jedoch nicht über Tagesaktualitäten wie die Medien. Firmen und humanitäre Organisationen treffen zusätzliche, spezifische Massnahmen für ihre Mitarbeitenden im Ausland. Die Hinweise stützen sich auf eigene, vertrauenswürdige Quellen.
Die Reisehinweise erfassen nicht alle Eventualitäten. Sie geben zum Beispiel keine Auskunft über meteorologische Entwicklungen und einzelne Naturkatastrophen. In diesen Fällen informieren die Reiseveranstalter ihre Kundschaft über die Durchführbarkeit der Reise. Ausserdem können sich Reisende in den internationalen und lokalen Medien ein Bild machen oder sich bei Tourismusbüros oder Hotels vor Ort erkundigen. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Die nebenstehenden allgemein gültigen länderunabhängigen Reiseinformationen enthalten Tipps und Informationen, die für alle Länder nützlich sind; sie sind deshalb als Bestandteil der einzelnen Länderhinweise zu betrachten: Tipps vor und während der Reise etc.
Abraten
Innerhalb der einzelnen Reisehinweise werden nur jene Orte oder Regionen namentlich erwähnt, wo besondere Risiken bestehen. Bei speziellen Gefahrenlagen wird von Reisen in die betroffenen Landesteile abgeraten. Vom Besuch des ganzen Landes wird nur dann abgeraten, wenn
- praktisch keine staatlichen Strukturen mehr funktionieren oder
- befürchtet werden muss, dass die staatliche Ordnung in unmittelbarer Zukunft zusammenbrechen könnte oder
- mehrere unterschiedliche Risiken zusammen eine grosse Gefahr für Reisende darstellen oder
- Einzelereignisse mit aussergewöhnlichen Auswirkungen eine Reise nicht ratsam erscheinen lassen oder
- ein hohes Entführungsrisiko durch terroristische Gruppierungen besteht. Siehe «Terrorismus und Entführungen».
Das EDA verwendet zwei Stufen des Abratens:
- von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen wird abgeraten, wenn dringende Reisen unter Einhaltung besonderer Vorsichtsmassnahmen noch als durchführbar eingeschätzt werden. Die Reisehinweise für die betreffenden Länder nennen die wichtigsten Vorsichtsmassnahmen.
- von Reisen wird abgeraten, wenn Reisen generell als zu risikoreich eingeschätzt werden. In ausserordentlichen Situationen kann Schweizer Staatsangehörigen zusätzlich die Ausreise empfohlen werden.
In jedem Fall liegt der Entscheid über die Durchführung einer Reise im Ermessen und der Verantwortung der Reisenden selbst.
Die Reiseversicherungen lehnen in der Regel die Übernahme von Kosten ab, die infolge Missachtung der Reisehinweise des EDA entstehen.
Aktualisierung der Reisehinweise
Die Reisehinweise werden angepasst, wenn die aktuellen Ereignisse sich auf die Einschätzung der Sicherheitslage auswirken. Sie können folglich jederzeit und kurzfristig ändern. Deshalb fordert das EDA interessierte Stellen auf, ausschliesslich mittels Link auf die Reisehinweise zu verweisen.
Im Ausland
Einmal im Ausland, sind ausser den Empfehlungen der Reisehinweise selbstverständlich auch die Anweisungen der lokalen Behörden zu befolgen.