Gültig am:
Publiziert am: 15.10.2024

Reisende, die in Kontakt mit dem Marburg Virus gekommen sind, dürfen das Land während mindestens 21 Tagen nicht verlassen und müssen die geltenden Quarantäne Vorschriften einhalten (Kapitel Besondere Hinweise).


Reisehinweise für Ruanda

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Ruanda gelten grundsätzlich als sicher. Die Beziehungen zu verschiedenen Nachbarstaaten sind jedoch angespannt (s. Kapitel Spezifische regionale Risiken).  

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Ruanda nicht ausgeschlossen werden.
Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie Vorsicht walten. Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art, denn Ausschreitungen können nicht ausgeschlossen werden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo (Kinshasa)
Von Reisen in das Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo (Kinshasa) wird abgeraten.
Die Eskalation der Gewalt im Osten der Demokratischen Republik Kongo (Provinzen Nord- und Südkivu) wirkt sich auch auf das ruandische Grenzgebiet aus. Die Sicherheitslage hat sich aufgrund der zunehmenden Spannungen zwischen Ruanda und der Demokratischen Republik Kongo weiter verschlechtert. Wiederholt ist es zu Schusswechseln zwischen ruandischen und kongolesischen Sicherheitskräften gekommen, die auch Todesopfer gefordert haben. Weitere Ereignisse dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Zudem besteht die Gefahr von Überfällen durch bewaffnete Banden aus der Demokratischen Republik Kongo.
Die Nationalparks können unter folgenden Voraussetzungen besucht werden: Sie besuchen die Nationalparks in organisierten Touren und in Begleitung einer vertrauenswürdigen lokalen Reiseleitung. Sie befolgen die Anweisungen der Parkverwaltungen und der Sicherheitskräfte. Sie lassen grösste Vorsicht walten und vergewissern sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist.

Grenzgebiet zu Burundi
Die Spannungen zwischen Ruanda und Burundi sind hoch. Sporadische Zusammenstösse zwischen ruandischen und burundischen Sicherheitskräften können nicht ausgeschlossen werden. Es besteht die Gefahr von Überfällen durch bewaffnete Banden aus Burundi. Am 18. Juni 2022 wurde bei Kitabi bei einem politisch motivierten Überfall in der Nähe des Nyungwe-Nationalparks ein Bus überfallen und mehrere Personen getötet oder verletzt. Informieren Sie sich vor und während der Reise ins Grenzgebiet zu Burundi bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und lassen Sie Vorsicht walten. Besuchen Sie die Nationalparks in organisierten Touren und in Begleitung einer vertrauenswürdigen lokalen Reiseleitung. Befolgen Sie die Anweisungen der Parkverwaltungen und der Sicherheitskräfte. Lassen Sie grösste Vorsicht walten und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist.

Nationalparks in den anderen Landesteilen
Es wird empfohlen, die Nationalparks in organisierten Touren und in Begleitung einer vertrauenswürdigen lokalen Reiseleitung zu besuchen. Befolgen Sie die Anweisungen der Parkverwaltungen und der Sicherheitskräfte. Lassen Sie grösste Vorsicht walten.

Grenzgebiet zu Uganda
Es bestehen politische Spannungen zwischen Ruanda und Uganda, die entlang der Grenze vereinzelt zu bewaffneten Zwischenfällen führen. Informieren Sie sich vor und während der Reise ins Grenzgebiet zu Uganda bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und lassen Sie Vorsicht walten.

Kriminalität

Gewaltkriminalität ist eher selten. Taschen- und Entreissdiebstähle sowie Einbrüche kommen vor allen in den Städten vor. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen und gehen Sie nachts nicht zu Fuss aus.

Verkehr und Infrastruktur

Die Hauptstrassen sind in gutem Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, die Missachtung der Verkehrsregeln sowie streunende Tiere bilden jedoch ein erhebliches Unfallrisiko. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten. 

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern, oder infolge politischer Spannungen. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Der Besitz und die Benützung von Plastiktaschen;
  • Das Wegwerfen von Abfall im öffentlichen Raum;
  • Das Betreten von Grünflächen in den Städten;
  • Das Fotografieren von militärischen Einrichtungen und Regierungsgebäuden.

Bei Leugnung des Genozids oder der Förderung der Ideologie des Genozids drohen langjährige Haftstrafen.

Kritische politische Äusserungen werden nicht geschätzt; sie können Sie selbst und Ihre Kontaktperson in Schwierigkeiten bringen und sind unter Umständen strafbar.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Gefängnisse, mangelhafte Hygiene und medizinische Versorgung, etc.).

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Bedenken Sie, dass die Bevölkerung während des Genozids 1994 traumatische Erfahrungen gemacht hat, und begegnen Sie den Menschen mit entsprechendem Respekt und Feingefühl. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Gleichgeschlechtliche Beziehungen und Transsexualität werden allgemein missbilligt.

Naturbedingte Risiken

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Ruanda liegt in einem Erdbebengebiet. Vulkanausbrüche in der Demokratischen Republik Kongo können sich auch auf das ruandische Grenzgebiet auswirken.
Republic of Rwanda: Disaster Management

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Konsularagentur in Kigali.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Kigali ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen einen Kostenvorschuss in Bargeld. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Aufgrund des Marburg Virus Ausbruchs in Ruanda müssen Reisende einen Fragebogen ausfüllen, bevor sie Ruanda verlassen können. Personen, die in Kontakt mit dem Marburg Virus gekommen sind, dürfen das Land während mindestens 21 Tagen nicht verlassen und müssen die geltenden Quarantäne Vorschriften einhalten.
Public Health Passenger Declaration Form
Republic of Rwanda: Ministry of Health 

Flüchtlingslager dürfen nur mit einer Bewilligung der ruandischen Behörden besucht werden.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 112
Zollvorschriften: Rwanda Revenue Authority

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Kenia
Schweizer Kooperationsbüro und Konsularagentur in Ruanda
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente, etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.