COVID-19
COVID-19: Aktuelle Lage in Slowenien
Neue Bestimmungen zur Einreise in die Schweiz
Ab dem 14. Dezember 2020 müssen Reisende aus Slowenien nach der Einreise in die Schweiz in eine 10-tägigen Quarantäne (Transit ausgenommen).
Gemäss den neusten Bestimmungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wird Slowenien als Covid-19-Risikoland eingestuft. Dementsprechend müssen sich alle Personen, die ab dem 14. Dezember 2020 von Slowenien in die Schweiz einreisen, in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Ein negatives Testergebnis hebt weder die Quarantänepflicht auf, noch verkürzt es die Dauer der Quarantäne. Die Einreise muss den zuständigen kantonalen Behörden innerhalb von zwei Tagen nach Ankunft gemeldet werden.
Weitere Informationen zum Vorgehen nach der Einreise in die Schweiz und über Ausnahmen finden Sie auf der Webseite des BAG.
Für Informationen im Zusammenhang mit dem neuen Coronavirus (COVID-19) sind insbesondere die Informationen und Anweisungen der lokalen Behörden Gesundheitsministerium der Republik Slowenien sowie die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO zu beachten.
Auf Bundesebene informiert das Bundesamt für Gesundheit BAG die Bevölkerung über das neue Coronavirus COVID-19 und erlässt Reise-Empfehlungen.
Die Reisehinweise des EDA bieten Reisenden eine Grundlage für die Vorbereitung ihrer Reise. Sie sind eine Ergänzung zu anderen Informationsquellen.
Reisehinweise EDA
Schweizer Grenzkontrollen und Einreisebeschränkungen:
Staatssekretariat für Migration SEM
Für dringende Anliegen kontaktieren Sie bitte die Helpline EDA
(Tel. +41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33, helpline@eda.admin.ch)