Militärdienst für Schweizer Bürger und Doppelbürger
Schweizer Doppelbürger, die im anderen Heimatstaat ihre Wehrpflicht bereits erfüllt haben, werden grundsätzlich nicht in die Schweizer Armee aufgenommen.
Schweizer Doppelbürger, die im anderen Heimatstaat ihre Wehrpflicht bereits erfüllt haben, werden grundsätzlich nicht in die Schweizer Armee aufgenommen.
Auslandschweizer, die freiwillig die Rekrutenschule absolvieren wollen, werden nur unter den folgenden Bedingungen ausgehoben:
Wenn Sie die Rekrutenschule absolvieren möchten und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, nehmen Sie bitte mit der Amtsstelle Personelles der Armee (FGG 1) im Führungsstab der Armee Kontakt auf. Sie ist als Personalbüro Ihre Ansprechstelle und zuständig für Ihre Anmeldung.
Schweizer Armee: Militärdienstpflicht von Auslandschweizern und Doppelbürgern
VBS: Personensicherheitsprüfung inkl. Formulare und Merkblätter