Ist eine persönliche Vorsprache bei der Schweizerischen Vertretung wirklich nötig?
Ja, in jedem Fall zur Erfassung der biometrischen Daten.
Ja, in jedem Fall zur Erfassung der biometrischen Daten.
Nein, Ihr Bild wird biometrisch von der Schweizerischen Vertretung erfasst.
Die Ausstellung eines Reiseausweises dauert in der Regel zwei bis vier Wochen. Die Zustellung erfolgt eingeschrieben mit der Schweizer Post direkt an die Wohnadresse. Auf Wunsch kann der Ausweis auch am Schalter der Schweizerischen Vertretung abgeholt werden.
Die Wahl liegt bei Ihnen. Auf dem Antragsformular können Sie ankreuzen, ob Sie den Reiseausweis am Schalter der Schweizerischen Vertretung abholen möchten, oder ob er Ihnen direkt aus der Schweiz mit der Post zugestellt werden soll. Die Postzustellung ist in der Regel schneller und wird empfohlen.
Ja. Die kombinierte Bestellung ist zudem wesentlich günstiger. Sie haben ausserdem weniger Aufwand, da Sie den Antrag nur einmal stellen müssen.
Die Ausweise sind für Erwachsene zehn Jahre, für Kinder bis zum 18. Altersjahr fünf Jahre gültig. Die Reiseausweise können nicht verlängert werden.
Nein. Dies ist bei den neuen Reiseausweisen nicht mehr möglich. Kinder benötigen einen eigenen Ausweis.
Leider nein. Es muss ein neuer Reiseausweis beantragt werden. Dies ist auch der Grund, weshalb die Ausweise für Minderjährige eine verkürzte Gültigkeit aufweisen.
Nein. Reiseausweise sind, wie das Wort schon sagt, zum Reisen da. Sie bleiben auch ohne einen Reiseausweis Schweizer Bürger(in). Allerdings benötigen Schweizer Bürger(innen) für den Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung in Spanien einen gültigen Schweizer Reiseausweis .