Informationen und weiterführende Links über Bewilligungen zu Arbeit und längerem Aufenthalt, Umzug, Erwerb von Wohnraum oder Grundstück, Quellensteuern, Sozialversicherungen, Familiennachzug sowie Nichterwerbstätigkeit von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz sind nachfolgend aufgelistet.
Leben in der Schweiz
Aufenthaltsbewilligungen
Wer während seines Aufenthaltes in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, benötigt eine Bewilligung. Diese wird von den kantonalen Migrationsämtern erteilt. Es wird unterschieden zwischen Kurzaufenthalts- (weniger als ein Jahr), Aufenthalts- (befristet) und Niederlassungsbewilligung (unbefristet).
Welche Bewilligungen für einen Aufenthalt von über drei Monaten in der Schweiz notwendig sind, hängt von der Staatsangehörigkeit der Antragstellenden ab.
Familiennachzug
Sie leben in der Schweiz und Ihre Familie im Ausland? Informieren Sie sich, unter welchen Umständen Ihre Familie in die Schweiz ziehen kann und welche Angebote Ihren Kindern den Einstieg ins Schweizer Schulsystem erleichtern.
Aufenthalt für nichterwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz
Dank dem Personenfreizügigkeitsabkommen werden Angehörigen von EU-/EFTA-Staaten Einreise und Aufenthalt stark erleichtert, für Angehörige von Drittstaaten gelten hingegen restriktive Bestimmungen.
Aufenthalt für nichterwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz
Als Ausländerin oder Ausländer in der Schweiz leben
Als Ausländerin oder Ausländer in der Schweiz leben und wohnen: Informationen zu Umzug, Grundstückerwerb, Quellensteuer, Sozialversicherungen, Visum für Reise in einen EU-Staat und ergänzende Schulangebote für Kinder.
Als Ausländerin oder Ausländer in der Schweiz leben und wohnen