Ausführliche Analyse einer gegenseitigen Milchmarktöffnung mit der EU

Bern, Medienmitteilung, 14.05.2014

Der Bundesrat hat im Auftrag des Parlaments eine gegenseitige Marktöffnung mit der EU für alle Milchprodukte geprüft. Schwerpunkte des heute veröffentlichten Berichtes bilden die Analysen der wirtschaftlichen Auswirkungen sowie Vorschläge zur Anpassung der Stützungspolitik für den Milchsektor. Im Kontext der bestehenden Herausforderungen im Milchmarkt könnte diese Option Vorteile aufweisen. Der Annäherung der Milchpreise an das EU-Niveau im Falle einer Öffnung und dem damit einhergehenden Einkommensrückgang der Milchbetriebe müsste jedoch mit wirksamen Stützungsmassnahmen begegnet werden. Dazu wären zusätzliche Mittel in der Grössenordnung von rund 100 bis 150 Millionen Franken jährlich nötig.

Im Rahmen der Beratungen zur Agrarpolitik 2014-2017 verabschiedete das Parlament eine Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (12.3665), die den Bundesrat beauftragte, einen Bericht zur Prüfung einer gegenseitigen sektoriellen Marktöffnung mit der EU für alle Milchprodukte vorzulegen. Im heute publizierten Bericht präsentiert der Bundesrat nun eine ausführliche Analyse eines solchen Schrittes. Dabei beleuchtet er die aktuelle Situation des Schweizer Milchmarktes ebenso wie die Entwicklungen auf europäischer und internationaler Ebene, allen voran die Aufhebung der Milchkontingentierung in der EU. Der Hauptfokus der Analyse liegt auf den wirtschaftlichen Auswirkungen einer Milchmarktöffnung sowie auf Vorschlägen zur Anpassung der staatlichen Stützungspolitik für den Milchsektor.

Der Milchsektor zählt zu den wichtigsten Sektoren im Agrarbereich, etwa die Hälfte aller Landwirte sind in der Milchwirtschaft aktiv; im nachgelagerten Verarbeitungssektor bestehen rund 10‘000 Arbeitsstellen. Milchprodukte und Käse sind zudem die wichtigsten Exportprodukte der Schweizer Landwirtschaft. Dank grosser Anstrengungen der Branchenakteure konnte sich dieser Sektor in den letzten 15 Jahren von staatlichen Preis- und Absatzgarantien sowie dem engen Korsett der Milchkontingentierung lösen und dennoch auf den Märkten erfolgreich behaupten. Trotz dieser Fortschritte bestehen jedoch nach wie vor Herausforderungen.

So werden alle Milchprodukte mit Ausnahme von Käse und einiger verarbeiteter Milchprodukte weiterhin durch den Grenzschutz beim Import und beim Export verteuert. Das erschwert das Wachstum und die Verteidigung der Inlandanteile. Der Bericht zeigt zudem, dass der Schutz die langsame Erosion der Produzentenpreise in Richtung EU-Preis nicht verhindern kann.

Bei einer Milchmarktöffnung gegenüber der EU würden sämtliche Zölle, Zollkontingente und Exportsubventionen im Milchbereich schrittweise abgebaut. Da die Marktbedingungen dadurch substanziell geändert würden, müssten die bestehenden Stützungsinstrumente umgestaltet werden. Am wirksamsten erscheint - in einem detaillierten Vergleich mehrerer Optionen - die Umlagerung der heute im Milchsektor eingesetzten Mittel in einen Beitrag pro Hektar Grünfläche für Milchproduktionsbetriebe. Die durchgeführten Berechnungen zeigen auch im Fall einer Öffnung eine relativ stabile Entwicklung der Milchproduktion.

Die Analyse stellt schliesslich fest, dass mit einer Marktöffnung primär die Verbesserung des Marktzugangs in den Hauptexportmarkt EU sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der gesamten milchwirtschaftlichen Wertschöpfungskette erreicht werden könnte. Eine Marktöffnung wäre in diesem Sinn eine adäquate Antwort auf die Herausforderungen des aktuell gespaltenen Marktes. Der ausgewiesene Wohlfahrtsgewinn von rund 150 - 200 Millionen Franken käme hauptsächlich den Konsumenten in Form von günstigeren Preisen zugute. Die geschätzte Reduktion der Produzentenpreise um 17% - 25% stellte jedoch in Bezug auf die Einkommen der Milchproduktionsbetriebe eine Herausforderung dar. Dieser Entwicklung müsste mit effektiven Stützungs- und Anpassungsmassnahmen begegnet werden. So sollen die Milchproduzenten weiterhin von den bisher für die Milchmarktstützung eingesetzten Mittel profitieren. Um einen Einkommensrückgang zu verhindern, wären zusätzliche Mittel in der Grössenordnung von rund 100 - 150 Millionen Franken jährlich nötig.

Der Bundesrat hält im Bericht fest, dass ein allfälliger Start eines solchen Projektes Klarheit im übergeordneten Verhältnis mit der EU bedinge. Der Zeitplan zur möglichen Umsetzung hänge daher auch von den Fortschritten bei den Gesprächen zwischen der Schweiz und der EU sowie ihren Mitgliedstaaten zu den offenen Dossiers und geplanten Verhandlungen ab.


Adresse für Rückfragen:

Bernard Lehmann,
Direktor Bundesamt für Landwirtschaft BLW,
Tel. 031 322 25 01


Herausgeber:

Der Bundesrat,Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung,Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten