An seiner Sitzung vom 25. Februar 2015 hatte der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, einen Nachtragskredit für die Ausfuhrbeiträge von maximal 20 Mio. Franken zu beantragen. Der Nachtragskredit orientiert sich nach dem Willen des Bundesrates an einem Deckungsgrad von maximal 85 Prozent aus den Mitteln des „Schoggigesetzes" für das Jahr 2015. Die seitherige Entwicklung der für die Berechnung der Ausfuhrbeiträge massgebenden in- und ausländischen Grundstoffpreise und des Wechselkurses Franken-Euro führt dazu, dass mit zusätzlichen 20 Mio. ein Deckungsgrad von voraussichtlich etwa 80 Prozent erreicht werden kann.
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