Das Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend Ausrichtung eines Anteils an den schweizerischen Mehrwertsteuereinnahmen wurde im Jahr 2000 abgeschlossen und trat auf den 1. Januar 1999 in Kraft. Die damalige Berechnung beruhte auf Zahlen von 1996. Mit der Neuberechnung erhält Büsingen rund 500'000 Franken weniger pro Jahr. Das liegt vor allem daran, dass die Bevölkerung der Gemeinde seit 1996 insgesamt um sechs Prozent geschrumpft ist, während die Bevölkerung der Schweiz im gleichen Zeitraum um 18 Prozent gewachsen ist.
Büsingen erhält Geld vom Bund, weil die deutsche Gemeinde Teil des Schweizer Zollgebiets ist. Damit bezahlen die Einwohner von Büsingen auf ihren Einkäufen die schweizerische Mehrwertsteuer. Der auf Büsingen entfallende Anteil wird pauschal an die Gemeinde zurückerstattet.
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