Die Schweiz und die EU haben ein grosses Interesse daran, dass der grenzüberschreitende Eisenbahnverkehr möglichst reibungslos und hindernisfrei funktioniert. Deshalb haben die Vertreter der Schweiz und der EU wie angekündigt (vgl. Medienmitteilung vom 3.12.2021) beschlossen, die Zusammenarbeit in der ERA um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die ERA ist seit 2019 in der EU für die gemeinsame Zulassung von Eisenbahnwagen und Lokomotiven im grenzüberschreitenden Verkehr zuständig. Dank der Zusammenarbeit sinkt auch für schweizerische Unternehmen der administrative Aufwand. Zuvor hatten sie für die Zulassungen von Rollmaterial in jedem betroffenen Land ein separates Verfahren durchlaufen müssen.
Den jetzt unterzeichneten Beschluss hatte der Bundesrat am 10. Dezember 2021 gutgeheissen; er ist bis Ende 2022 befristet.
Adresse für Rückfragen:
Bundesamt für Verkehr
Medienstelle
+41 (0)58 462 36 43
presse@bav.admin.ch
Herausgeber:
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation