Entsendegesetz: neue Bestimmungen zur Plattform für die elektronische Kommunikation

Medienmitteilung, 08.11.2023

Der Bundesrat hat am 8. November 2023 entschieden, die Teilrevision des Entsendegesetzes (EntsG) und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen in der Entsendeverordnung (EntsV) per 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen.

Dank der neuen Kommunikationsplattform können sich die für den Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zuständigen Organe die erforderlichen Informationen zu Kontrollen und allfälligen Sanktionen gegen fehlbare Unternehmen auf sicherem Weg elektronisch übermitteln.

Das Parlament hatte die Änderung des Entsendegesetzes am 16. Juni 2023 verabschiedet. Mit dieser Änderung soll die Rechtsgrundlage für den Betrieb einer elektronischen Plattform geschaffen werden, die der Bund den entsprechenden Vollzugsorganen für die Kommunikation untereinander zur Verfügung stellt.

Gleichzeitig hat der Bundesrat in der Entsendeverordnung die entsprechenden Ausführungsbestimmungen erlassen. Dabei geht es hauptsächlich darum, dass das SECO als Betreiberin der Plattform die Verantwortung für die Datensicherheit trägt. Die neuen Bestimmungen in der Entsendeverordnung betreffen insbesondere die technischen Anforderungen an die Plattform und an die Schnittstelle, die Zugriffsrechte der Kontrollorgane auf die Daten sowie die zulässige Aufbewahrungsdauer für die Daten auf der Plattform.


Verordnung(pdf, 118kb)
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