Die Schweiz und Frankreich unterzeichnen ein Zusatzabkommen zum bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen

Medienmitteilung, 27.06.2023

Staatssekretärin Daniela Stoffel hat am 27. Juni 2023 in Paris ein Zusatzabkommen zum bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, das neue und dauerhafte Besteuerungsregeln für Einkommen aus Homeoffice enthält. Dieses Zusatzabkommen ermöglicht das grenzüberschreitende Homeoffice bis zu 40 % der Arbeitszeit pro Jahr - insbesondere für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Es ist Teil der Ende 2022 vereinbarten Lösung betreffend Homeoffice.

Die Staatssekretärin für internationale Finanzfragen Daniela Stoffel hat am 27. Juni 2023 in Paris das Zusatzabkommen unterzeichnet, das den Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden in der ganzen Schweiz die Möglichkeit bietet, grenzüberschreitendes Homeoffice bis zu 40 % der Arbeitszeit pro Jahr zu vereinbaren. Innerhalb dieses Limits sieht das Zusatzabkommen vor, dass Vergütungen im Zusammenhang mit Homeoffice in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich der Arbeitgebende befindet. Weiter sieht die neue Lösung vor, dass der Staat des Arbeitgebenden dem Wohnsitzstaat des Arbeitnehmenden 40 % der Steuern überweist, die er auf den Vergütungen aus Homeoffice im Wohnsitzstaat erhoben hat. Um die Anwendung der neuen Regeln zu gewährleisten, ist ein automatischer Informationsaustausch über Lohndaten vorgesehen.

Darüber hinaus aktualisiert das Zusatzabkommen andere Bestimmungen im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich. So bringt das Zusatzabkommen insbesondere das Doppelbesteuerungsabkommen in Einklang mit den Ergebnissen der Arbeiten der OECD zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS).

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Zusatzabkommens begrüsst. Bevor es in Kraft treten kann, muss es in beiden Ländern vom Gesetzgeber genehmigt werden. Bis dahin haben sich die Schweiz und Frankreich darauf geeinigt, die Bestimmungen des Zusatzabkommens, basierend auf der temporären Verständigungsvereinbarung vom 22. Dezember 2022, grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2024 anzuwenden.


Weiterführende Informationen

Die Schweiz und Frankreich vereinbaren nachhaltige Steuerregelungen für das Homeoffice (admin.ch)


Text des Zusatzabkommens zum DBA zwischen der Schweiz und Frankreich(pdf, 119kb)
Fragen und Antworten(pdf, 226kb)


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Kommunikation
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