Berufschauffeurinnen und -chauffeure, die bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-Staat oder der Schweiz angestellt sind, benötigen nebst dem Führerausweis der entsprechenden Kategorie zusätzlich einen Fähigkeitsausweis.
Bis zum Austritt des Vereinigten Königreiches (UK) aus der Europäischen Union (EU) war die gegenseitige Anerkennung der schweizerischen und britischen Fähigkeitsausweise für Berufschauffeurinnen und -chauffeure durch das Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU geregelt. Mit dem Brexit fiel diese Grundlage weg. Die Schweiz und UK wollen ihre Fähigkeitsausweise und die dafür erforderlichen Weiterbildungen weiterhin gegenseitig anerkennen, um Handelshemmnisse auch künftig tief zu halten.
Bei den Fähigkeitsausweisen handelt es sich um offizielle Dokumente, deshalb wird die gegenseitige Anerkennung formell in einem Notenaustausch festgehalten.
Adresse für Rückfragen:
Medienstelle ASTRA, +41 58 464 14 91 oder media@astra.admin.ch
Herausgeber:
Der Bundesrat
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation