Der binationale Euroairport Frankreich-Schweiz ist verpflichtet, alle drei Jahre einen Nachweis über die Lärmbelastung des Flugbetriebs zu erstellen und dem BAZL zur Überprüfung einzureichen. So sieht es das Objektblatt gemäss Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) vor. Die Berechnungen für den Lärmnachweis nimmt die französische Luftfahrtbehörde DGAC vor. Ab dem Jahr 2022 wird der Lärmnachweis jährlich erfolgen. Dieser Schritt hat der Euroairport initiiert und ist freiwillig.
Erholung der Luftfahrt nach Corona führt zu mehr Lärm
In den Jahren 2020 und 2021 fiel die Lärmbelastung Corona-bedingt deutlich geringer aus als 2022. Nach der Pandemie hat sich die Luftfahrt weltweit erholt. Für das Betriebsjahr 2022 verzeichnete der Euroairport deshalb eine deutliche Zunahme der Lärmbelastung in der ersten und zweiten Nachtstunde (22–23 und 23–24 Uhr). Wegen dieser Zunahme wurden die Imissionsgrenzwerte auf Schweizer Boden teilweise überschritten. (siehe Anhang)
25 Prozent weniger Bewegungen als 2019
Der intensive Flugverkehr kurz vor und nach 23 Uhr ist der Hauptgrund für die Überschreitungen. In dieser Zeitspanne werden die Starts mehrheitlich in Richtung Nord-Süd abgewickelt. Der Anteil Starts auf der Piste 15 in Richtung Süden hat in der Nacht von 40 Prozent im 2019 auf 65 Prozent im 2022 zugenommen. Gleichwohl lagen die nächtlichen Flugbewegungen immer noch 25 Prozent unter dem Niveau von vor der Pandemie 2019.
Massnahmen zur Lärmreduktion
Seit 2019 hat der Euroairport verschiedene Massnahmen zur Lärmreduktion ergriffen. So konnte 2023 die Anzahl Starts nach 22 Uhr gegenüber dem Vorjahr erheblich - je nach Monat um bis zu 40 Prozent - reduziert werden. Weitere Massnahmen zur Lärmreduktion – auch mit dem Ziel der Imissionsgrenzwerteinhaltung auf Schweizer Boden - sind im französischen Lärmvorsorgeplan (PPBE 2024–2028) vorgesehen. Sie werden in den kommenden Jahren umgesetzt. Die beiden nationalen Aufsichtsbehörden DGAC und BAZL arbeiten bei diesem Thema eng zusammen.
Fluglärm: Lärmbelastungskurven und -kataster
Für Flugplätze, von denen eine Lärmbelastung ausgeht, müssen Lärmbelastungskurven ausgewiesen und dargestellt werden. So will es das Schweizer Umweltrecht. Diese Kurven zeigen die durchschnittliche Belastung in einem Betriebsjahr für die Beurteilungszeiträume Tag (06–22 Uhr) und Nacht (22–23; 23–24 und 05–06 Uhr)) an. Diese Berechnungen beruhen auf den tatsächlichen bzw. zu erwartenden Flugbewegungen eines Betriebsjahres und den bekannten Lärmemissionen der verschiedenen Flugzeugtypen; es handelt sich nicht um effektive Lärmmessungen.
Im Lärmbelastungskataster wird die zu erwartende Lärmbelastung festgehalten. Den Betreibern von Flughafeninfrastrukturen dient der Kataster dazu, Massnahmen gegen übermässige Lärmbelastungen auszuarbeiten. Kantonale und kommunale Behörden nutzen die Lärmbelastungskataster für die Raumplanung, etwa wenn sie Baubewilligungen erteilen. Für die betroffenen Liegenschaftsbesitzer hat er keine Auswirkungen.
Weiterführende Informationen
Flughafenporträt zum Euroairport beim BAZL
BAZL-Beurteilungsbericht zum Lärmnachweis 2022 des Euroairport(pdf, 2001kb)
Lärmnachweis 2022 des Euroairports, erstellt von DGAC(pdf, 6999kb)
Adresse für Rückfragen:
Bundesamt für Zivilluftfahrt, Kommunikation: +41 58 464 23 35
Herausgeber:
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation