Aufgrund des aktuellen Status der Schweiz als nicht-assoziierter Drittstaat können unsere Forschenden nicht mehr an den prestigeträchtigen Einzelprojekten wie beispielsweise den ERC-Grants von Horizon Europe teilnehmen. Zudem können sie keine EU-Projekte mehr leiten. Dadurch verliert die Schweiz die Möglichkeit, die Entwicklung des Europäischen Forschungs- und Innovationsraums mitzugestalten und Schwerpunkte zu setzen. Die Schweiz ist darüber hinaus von den Ausschreibungen in der Weltraum- und Quantenforschung ausgeschlossen. Es droht, dass Spitzenforschende ins Ausland abwandern oder gar nicht mehr in die Schweiz kommen und unser Land international den Anschluss verliert. Dies hat sowohl negative Auswirkungen auf die hohe Innovationskraft und Attraktivität des ETH-Bereichs als auch auf die Schweiz insgesamt. Nicht nur die Forschung, sondern auch innovative Firmen und Spin-offs profitieren direkt von Fördergeldern der EU.
Hochschulen, Forschungsinstitutionen und Firmen in der EU sind die wichtigsten internationalen Partner des ETH-Bereichs. Diese enge Zusammenarbeit kann nicht durch mehr Kooperation mit Asien oder den USA kompensiert werden. So finden mehr als die Hälfte aller internationalen Kooperationen der beiden ETH mit Partnern in der EU statt. Bei der Empa befinden sich 90% der internationalen Vertragspartner in der EU.
ETH-Rat ist für vollständige Assoziierung an Erasmus
Der ETH-Rat ist zudem klar dafür, dass sich die Schweiz neben Horizon Europe auch vollständig am Erasmus-Programm assoziieren soll. Erasmus bringt einen bedeutenden Mehrwert für unser Land. Es ist nicht nur ein Austauschprogramm für Studierende, im Zentrum der Förderung stehen auch die Berufs-, Schul- und Weiterbildung. Erklärtes Ziel ist es, Akteure aus Bildung, Forschung und Wirtschaft zu vernetzen und die Zusammenarbeit zu fördern. Die Schweizer Hochschulen sind auf diese Netzwerke angewiesen, um die Qualität und Attraktivität ihrer Bildungsangebote weiter zu verbessern und sich international erfolgreich zu positionieren.
Revidiertes ETH-Gesetz tritt am 1. November 2021 in Kraft
Im März 2021 stimmte das Parlament einer Teilrevision des ETH-Gesetzes zu. Dieses tritt am 1. November 2021 in Kraft. Es regelt unter anderem das Stimmrecht und den Ausstand für die institutionellen Mitglieder des ETH-Rats (Präsidentinnen bzw. Präsidenten der beiden ETH, eine Vertretung der Forschungsanstalten sowie eine Vertretung der Hochschulversammlungen) sowie die Präzisierung der Aufsichtskompetenzen des ETH-Rats und der Beschwerdemöglichkeiten der Institutionen des ETH-Bereichs. Des Weiteren umfasst die Gesetzesänderung Anpassungen im Personalrecht sowie die gesetzlichen Grundlagen für den Verkauf überschüssiger Energie, für Sicherheitsdienste und für Videoüberwachung. Aufgrund des revidierten ETH-Gesetzes müssen weitere Erlasse angepasst werden. So befindet sich beispielsweise die Geschäftsordnung der ETH-Beschwerdekommission neu in der Zuständigkeit des Bundesrats. Es ist vorgesehen, dass diese Erlasse im Verlauf des nächsten Jahres in Kraft treten.
Wahlvorbereitungskommission für die Nachfolge der Eawag-Direktorin
Die seit 2007 amtierende Direktorin der Eawag, Janet Hering, geht per 31. Dezember 2022 in Pension. Für die Neubesetzung der Stelle der Direktorin bzw. des Direktors der Eawag leitete der ETH-Rat das Wahlvorbereitungsverfahren ein und legte die personelle Zusammensetzung der Wahlvorbereitungskommission fest. Die Ausschreibung erfolgt sowohl national als auch international gegen Ende 2021. Die Nachfolge von Janet Hering wird vom Bundesrat auf Antrag des ETH-Rats gewählt.
________________________________________________________
Adresse für Rückfragen
Christoph Leuenberger
stv. Leiter Kommunikation des ETH-Rats
Hirschengraben 3, 3011 Bern
christoph.leuenberger@ethrat.ch
+41 58 856 86 24