Umtausch Führerausweis nach Wohnsitznahme im Ausland

Die Bedingungen für den Erwerb eines lokalen Führerausweises sind in der nationalen Gesetzgebung des Wohnsitzlandes geregelt. In den meisten Ländern dürfen Schweizer Motorfahrzeugführerinnen und Motorfahrzeugführer bis höchstens ein Jahr nach Einreise mit ihrem Schweizer Führerausweis Motorfahrzeuge führen. In gewissen Ländern muss schon nach drei Monaten ein Führerausweis des Wohnsitzlandes vorgewiesen werden. Die Verfahren und Bedingungen zur Beantragung eines ausländischen Führerausweises sind von Land zu Land verschieden.

Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei den zuständigen lokalen Behörden, halten Sie sich an die Gesetzgebung und die Anweisungen und tauschen Sie Ihren Schweizer Führerausweis innerhalb der vorgeschriebenen Fristen um. Falls Sie die Fristen ungenutzt verstreichen lassen, müssen Sie allenfalls eine Fahrprüfung absolvieren.

Umschreibung Führerschein

Der schweizerische Führerschein ist nach 6 Monaten ab Gründung des Hauptwohnsitzes in Österreich umzuschreiben. Dafür sind verschiedene Unterlagen erforderlich: Führerscheinantrag, Geburtsurkunde, Bestätigung der Anmeldung des Wohnsitzes, amtlicher Lichtbildausweis, alter Führerschein und ein Passfoto. Die zuständigen Behörden sind die Bundespolizeidirektion, die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat des Hauptwohnsitzes. Für das Vorgehen konsultieren Sie bitte den nebenstehenden Link «Umschreibung Führerschein».

Umschreibung Führerschein