Wo soll ich mein Gesuch für ein Schengen-Visum einreichen?

Mein Wohnort Mein Visumgesuch ist bei der folgenden Behörde oder Stelle einzureichen
Bosnien und Herzegowina siehe Vertretungsvereinbarung unten 

Vertretungsvereinbarungen

Wenn ein Staat über keine eigene Visasektion in einem Land verfügt, kann er im Schengen Visumbereich von einem anderen Schengen-Mitgliedstaat vertreten werden. Dazu wird eine Vertretungsvereinbarung zwischen den beiden betroffenen Staaten abgeschlossen.

Die Vertretungsvereinbarung erlaubt somit dem vertretenden Staat, die Schengen Visumgesuche in seiner eigenen Zuständigkeit zu erteilen oder zu verweigern, ohne den vertretenen Staat zu konsultieren.

Land / Region Schengen Staat, welcher die Schweiz vertritt Mein Visumgesuch ist bei der folgenden Behörde oder Stelle einzureichen
Bosnien und Herzegowina Slowenien  Botschaft der Republik Slowenien in Sarajevo 

Einreise für Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina welche über einen „alten“ Pass ohne biometrische Daten verfügen bzw. für visumspflichtige ausländische Staatsangehörige die in BiH wohnen

Visumsgesuche für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (Kurzaufenthalt, Schengen Visum, Typ C: Tourismus, Besuch, geschäftliche Besprechungen, medizinische Behandlung, Studienaufenthalt von weniger als 3 Monaten Dauer) müssen bei der slowenischen Botschaft in Sarajevo eingereicht werden, welche die Schweiz in Visaangelegenheiten in den erwähnten Kategorien vor Ort vertritt:

Botschaft der Republik Slowenien
Konsularische Abteilung
Bjelave 73
71000 Sarajevo
E-Mail: vsa@gov.si  
Web: www.sarajevo.veleposlanistvo.si
Tel.: +387 33 251 790
         +387 33 251 792
Fax: +387 33 204 318 

Achtung:
Visaanträge in Zusammenhang mit Familiennachzug oder Heirat in der Schweiz mit anschliessender Wohnsitznahme (länger als 3 Monate - Visum Kategorie D) können bei der Schweizer Vertretung in Sarajevo eingereicht werden.

Personen mit Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina, die sich länger als 3 Monate in der Schweiz aufhalten wollen (z.B. Studium - Visum Kategorie D) oder beabsichtigen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen inklusive Chauffeure und Journalisten (auch bei einem Aufenthalt von weniger als 3 Monaten), müssen das Visum beim schweizerischen Regionalen Konsularecenter in Wien beantragen. Visumanträge von Inhabern eines Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpasses, müssen auch direkt beim Regionalen Konsularcenter Wien für die Bearbeitung eingereicht werden.