Gültig am:
Publiziert am: 23.05.2022

Die Lagebeschreibung ist aktualisiert worden.
Die Empfehlungen bleiben unverändert gültig: Von Reisen nach Tschad wird abgeraten.


Reisehinweise für Tschad

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Sonderinformation: Coronavirus (Covid-19)

In allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

Um die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) einzudämmen, können Staaten Einreise- und Ausreiserestriktionen sowie Massnahmen innerhalb des Landes verfügen. Solche Vorschriften können kurzfristig ändern. Auslandreisen erfordern deshalb eine sorgfältige Vorbereitung und Flexibilität.

Beachten Sie die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)» und des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Erkundigen Sie sich bei den ausländischen Vertretungen in der Schweiz (Botschaften und Konsulate) über die aktuell gültigen Massnahmen.
Fokus «Coronavirus (COVID-19)

BAG: Coronavirus: Reisen

ausländische Vertretungen in der Schweiz

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Tschad wird abgeraten.

Nach dem Tod von Präsident Idriss Déby übt seit dem 20. April 2021 ein interimistischer Militärrat die Macht aus und hat am 2. Mai 2021 eine Übergangsregierung ernannt. Die Lage ist im ganzen Land unsicher und die weitere Entwicklung ist ungewiss.

Die politische, wirtschaftliche und soziale Lage ist weiterhin sehr angespannt; es kommt immer wieder zu Demonstrationen und Ausschreitungen. Dabei sind Strassenblockaden und Vandalenakte möglich. Wiederholt haben die Sicherheitskräfte scharfe Munition eingesetzt, um Demonstrationen aufzulösen. Es gab Todesopfer und Verletzte. Weitere Ereignisse dieser Art sind möglich.

Seit November 2009 wurden mehrere Ausländerinnen und Ausländer in der Sahara/Sahelzone verschleppt. Es handelte sich um Touristinnen und Touristen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen. Das Entführungsrisiko ist in einigen Gebieten sehr hoch.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen und Überfällen besteht im ganzen Land; es ist am höchsten in der Region des Tschadsees. In dieser Region kommt es häufig zu Überfällen, Tötungsdelikten und Entführungen durch terroristische Gruppierungen sowie zu bewaffneten Einätzen der Sicherheitskräfte gegen diese Gruppierungen.

Beachten Sie die Informationen auf den spezifischen Internet-Seiten:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Terrorismus und Entführungen

Mitte April 2021 fanden in der Region um Mao (Provinz Kanem) Kämpfe zwischen Regierungstruppen und der Rebellengruppe FACT statt.

Zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen bestehen latente Spannungen, die sich regelmässig in lokalen, gewaltsamen Konflikten entladen und Todesopfer und Verletze fordern, zum Beispiel im Februar 2022 in der Region Moyen-Chari und im August 2021 in der Region Hadjer Lamis.

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Es besteht landesweit ein hohes Risiko, Opfer von Gewaltkriminalität zu werden - einschliesslich in der Hauptstadt N‘Djamena. Häufig werden Schuss- und andere Waffen eingesetzt. Unter anderem kommt es oft zu Diebstählen von Autos unter Androhung oder Anwendung von Gewalt.

In den ehemaligen Kampfzonen besteht das Risiko von Blindgängern sowie in den Regionen Tibesti, Borkou und Ennedi, wo ausserdem noch Landminen vorhanden sind.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung wenden.
Schweizer Botschaft in Abuja, Nigeria

Schweizer Konsularagentur in N'Djaména
Helpline EDA


Ausländische Vertretungen in der Schweiz:
Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.